Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/303

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

die dahin ging, daß man in den verschiedenen Provinzen des Landes verschieden diagnostiziert. Es ist doch im höchsten Grade auffällig, daß die Psychiater sagen: man kann verschieden diagnostizieren; wir stimmen aber darin überein: der Mann ist geisteskrank! Bei solchen Schwankungen muß ich der psychiatrischen Wissenschaft die große Bedeutung, die ihr namentlich von den jungen Ärzten zugewiesen werden soll, absprechen.

Der Verteidiger schloß mit dem Antrage, den Angeklagten, unter Zubilligung des § 193, höchstens zu einer geringen Geldstrafe zu verurteilen.

Angeklagter Schneidt führte etwa folgendes aus: Seit zwei Jahrzehnten sind mir fast täglich Briefe von Patienten aus Irrenanstalten zentnerweise zugesandt worden. Alle waren durchgeschmuggelt. Ich könnte ein Archiv dafür anlegen, aus dem ersichtlich wäre, welcher Schmugglerlisten sich die Irrenhausinsassen bedienen, um ihre Briefe an die Außenwelt zu befördern. Nachdem ich so unzählig viele Briefe erhalten hatte, in denen immer und immer wieder gewisse Klagen stereotyp wiederkehrten, da habe ich schließlich einmal diesen Fall, dessen Authentizität mir nicht zweifelhaft schien, an die Öffentlichkeit gebracht. Ich habe das aber lediglich getan, um den Beweis für die Reformbedürftigkeit unseres Irrenwesens – von Irrenrecht können wir ja nicht sprechen – zu führen. Die Verhandlung hat den klaren Beweis geliefert, daß eine Reform des Irrenwesens dringend notwendig ist. Der Angeklagte versicherte nochmals, daß ihm jede persönliche Beleidigung ferngelegen habe, es sei ihm lediglich darauf angekommen, Mißstände, die doch zweifellos im Irrenwesen vorhanden seien, an das Licht der Öffentlichkeit zu ziehen und für die Beseitigung dieser Übelstände zu wirken. –

Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Splettstoeßer, folgendes

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 299. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/303&oldid=- (Version vom 10.10.2022)