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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

hochverdienten Beamten, namentlich des Geheimrats Dr. Alter. Die Kammer hat mehrfach keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie es für ihre Pflicht hält, in solchen Fällen mit erheblichen Strafen vorzugehen. Wenn in diesem Falle die Strafe nicht so erheblich ausgefallen ist, so ist es geschehen, weil nach dem Aktenmaterial Herr Schneidt zu der Annahme gedrängt werden konnte, daß Lubecki nicht so geisteskrank sei, als es sich wirklich herausgestellt hat. Das Aktenmaterial legte die Vermutung nahe, daß dem Lubecki doch etwas zu nahe getreten sein konnte. Es hat sich herausgestellt, daß dies nicht der Fall, sondern in jeder Beziehung zu Recht verfahren worden ist. Der Gerichtshof hat deshalb den Angeklagten zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. – Den drei beleidigten Ärzten wird die Publikationsbefugnis in der „Zeit am Montag“, dem Breslauer Generalanzeiger und in der Lippeschen Landeszeitung zugesprochen. Ferner wird die Einziehung der vorhandenen Exemplare und die Vernichtung der zu ihrer Herstellung benutzten Platten und Formen angeordnet.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/305&oldid=- (Version vom 10.10.2022)