Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/189

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Oberleutnant Toop vom Grenadierregiment Nr. 3 (Beisitzende). Die öffentliche Anklage vertrat wiederum Oberkriegsgerichtsrat Meyer (Königsberg i. Pr.). Die Verteidigung führten wie bisher Rechtsanwalt Burchard (Insterburg) für Marten und Rechtsanwalt Paul Horn (Insterburg) für Hickel. – Die Angeklagten lehnten Oberkriegsgerichtsrat Scheer und Kriegsgerichtsrat Dr. Rößler wegen Besorgnis der Befangenheit ab, diese Ablehnungen wurden aber nicht für begründet erachtet. Es wurde zwölf Tage lang in voller Öffentlichkeit mit einer ganz seltenen Gründlichkeit verhandelt. Die richterlichen Offiziere, ganz besonders der Vorsitzende, Oberstleutnant Herhudt v. Rhoden, legten ein ganz außergewöhnliches Interesse für die Sache an den Tag. Dem Vorsitzenden war auch in der Hauptsache die große Zuvorkommenheit für die Vertreter der Presse zu danken. Es wurde in der Verhandlung, gegenüber den erwähnten verdächtigen Umständen, von Zeugen bekundet: Marten hatte keine Ursache, den Rittmeister zu erschießen. Der Rittmeister war mit Marten, der mit 18 Jahren freiwillig in die Schwadron eingetreten, sehr zufrieden. Er hatte dies auch dem alten Wachtmeister Marten mehrfach gesagt. Der Rittmeister hatte außerdem Marten, als dieser kaum 20 Jahre alt war, zum Unteroffizier befördert und ihm eine Rekrutenabteilung zur Ausbildung übergeben. Bei der ersten Vorstellung der Abteilung hat der Rittmeister dem Marten ein großes Lob erteilt. Er hat alsdann Marten auf die Telegraphenschule nach Berlin gesandt. In Berlin wurde Marten der Vorschlag gemacht: er solle bei dem zweiten Gardeulanenregiment in Berlin kapitulieren, er habe dies aber mit den Worten abgelehnt: Das kann ich meinem Rittmeister nicht antun. – Rittmeister v. Uckermann bekundete als Zeuge: Sein Bruder, der im Elsaß stehe, brauchte Kapitulanten, die dort schwer zu haben seien. Er habe deshalb den alten Marten gefragt, ob sein Sohn nach dem Elsaß gehen wolle, er würde dort sehr schnell zum Unteroffizier befördert werden.