Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/193

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die Frau des Proviantamtsarbeiters Eckert und bekundete: Sie sei am 21. Januar 1901 nachmittags zwischen 4–5 Uhr mit ihrem zehnjährigen Sohn bei der Dragonerkaserne vorübergegangen. Plötzlich habe sie einen Schuß gehört. In demselben Augenblick habe sie zwei Männer, sie glaube bestimmt, es waren Zivilisten, aus dem Kasernentor die Dragonerstraße entlang in die Lazarettstraße hineinlaufen sehen. Die Zeugin, die anfänglich behauptete: es sei an einem Sonnabend gewesen, bemerkte alsdann auf wiederholtes Vorhalten des Verhandlungsführers mit ebensolcher Bestimmtheit, es war an einem Montag. Sie habe zwei Leute aus dem Kasernentor laufen sehen, da es mondhell war. Es wurde jedoch festgestellt, daß an jenem Abend der Mond bedeckt war. Die Zeugin, die in Gumbinnen wohnte, vermochte nicht zu erklären, weshalb sie ihre wichtigen Wahrnehmungen so spät gemeldet habe. Sie habe nicht gewußt, daß Marten und Hickel wegen Verdachts des Mordes verhaftet seien und auch nicht, daß Marten zum Tode verurteilt worden sei. Im Laufe der Verhandlung erschien auch ein Metzgermeister als Zeuge: Im Herbst 1900 sei Rittmeister v. Krosigk mit seiner Gattin über den Magazinplatz geritten. Ein vorübergehender Offizier grüßte den Rittmeister. Kaum war das geschehen, da versetzte der Rittmeister seiner Gattin mit einer Reitgerte zwei Schläge auf den Rücken. Ob dies willkürlich geschah, könne er (Zeuge) nicht sagen. Der Offizier, der dies beobachtete, sagte halblaut: „Lange wird er die Frau nicht mehr schlagen.“ Er (Zeuge) wisse nicht, ob der Offizier ein Kavallerie- oder ein Infanterieoffizier war. – Frau Rittmeister v. Krosigk geb. v. Saldern bestritt als Zeugin das Vorkommnis auf dem Magazinplatz und bekundete auf Befragen des Verhandlungsführers: Ihr Mann habe geklagt, daß die 4. Schwadron sehr verloddert sei. Ihr Mann sei im Dienst sehr streng gewesen, Wachtmeister Marten habe aber nicht den ersten Anforderungen der militärischen Disziplin entsprochen. –