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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Großpietsch und Schröder haben jedoch ihr Eigentumsrecht geltend gemacht und gegen sie einen Prozeß angestrengt. Diesen habe sie in erster Instanz verloren. Sie habe Berufung eingelegt; der Prozeß schwebe noch bei dem Breslauer Oberlandesgericht. Sie habe ein Schuhwarengeschäft. Hepner sei ein alter Kunde von ihr. Auf dessen Veranlassung habe sie dem Landgerichtsrat Blumenberg gegen Wechsel Geld geliehen. Die schlechten Vermögensverhältnisse Blumenbergs seien ihr nicht bekannt gewesen. Sie habe die Darlehne, hauptsächlich mit Rücksicht auf die hohe amtliche Stellung Blumenbergs gegeben. – Vors.: Wenn Sie gewußt hätten, Pianino und Möbel sind von dem Rat Blumenberg auf Leihvertrag entnommen und letzterer ist nicht in der Lage, in absehbarer Zeit die Sachen bei Großpietsch und Schröder zu bezahlen, hätten Sie sich alsdann auch bereit erklärt, Pianino und Möbel an Zahlungsstatt anzunehmen? – Zeugin: Ich habe in der Hauptsache auf Herrn Hepner vertraut. – Vors.: Worauf fußte Ihr Vertrauen zu Hepner? – Zeugin: Ich hielt Herrn Hepner für einen Ehrenmann. – Auf nochmaliges wiederholtes Befragen des Vorsitzenden bemerkte die Zeugin: Wenn sie gewußt hätte, Pianino und Möbel seien auf Leihvertrag entnommen, dann würde sie die Sachen nicht an Zahlungsstatt angenommen haben. Im Jahre 1902 habe sie auf Veranlassung des Hepner dem Angeklagten Blumenberg 600 Mark zu einer Reise nach Ostende geliehen. – Handlungsgehilfe August Schneitzig: Er sei von dem Abzahlungsgeschäft Steinmetz in Kattowitz als Einkassierer engagiert worden. Er hatte an Steinmetz 1200 Mark zu zahlen. Bei seinem Abgange habe er die Kaution zurückverlangt. Da Steinmetz diese nicht gab, habe er mit Anzeige gedroht. Darauf habe ihn Steinmetz zu seiner Verwandten, Frau Schepatzky, gewiesen. Letztere habe ihm bezw. seiner Mutter eine Forderung von 1800 Mark, die sie an den Landgerichtsrat Blumenberg hatte, zediert. Er, bezw. seine Mutter seien genötigt gewesen,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/114&oldid=- (Version vom 13.12.2023)