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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

gegen ihn eine Gesamtstrafe von 2 Jahren Zuchthaus, 600 Mark Geldstrafe, im Unvermögensfalle weitere 60 Tage Zuchthaus und 2 Jahre Ehrverlust. – Der Staatsanwalt erörterte alsdann in eingehender Weise die Straftaten Hepners. Dieser habe sich im Falle Klepansky der Begünstigung, im Falle Scholz des Betruges schuldig gemacht. Er beantrage für die Begünstigung 6 Wochen, für den Betrug 3 Monate Gefängnis und eine Gesamtstrafe von 4 Monaten Gefängnis. – Vert. Justizrat Dr. Schreiber-Breslau: Meine Herren Richter! Sie werden mir zweifellos beistimmen, es ist nicht ein alltäglicher Straffall, der uns hier in viertägiger Sitzung beschäftigt hat. Es ist nicht ein Fall, der mit den gewöhnlichen Mitteln behandelt werden kann. Tatsache ist, daß das jedem Juristen heilige Rechtsgut beeinträchtigt worden ist. In dieser Beziehung ist nicht bloß der Richterstand und die Mitglieder der Staatsanwaltschaft, sondern auch der Anwaltstand, ja alle Juristen in ihrer Standesehre verletzt. Der Rechtsboden ist von einem hochgestellten Gerichtsbeamten aufs schwerste beeinträchtigt worden. In solchem Prozeß erwächst nicht nur den Richtern eine schwere Aufgabe, auch den Vertretern der Staatsanwaltschaft und des Anwaltstandes erwachsen große Schwierigkeiten. Ich erkläre im Namen des Anwaltstandes, den ich hier vertrete, daß ich keinerlei Konzessionen machen werde. Meine Aufgabe ist mir allerdings durch die mündliche Verhandlung erleichtert worden, da die Verhandlung die Behauptungen der Anklage nicht vollauf bestätigt hat. Obgleich ich weit entfernt bin, angesichts der Sachlage irgend etwas zu beschönigen, so bin ich trotzdem genötigt, bezüglich: der drei Amtsvergehen die Freisprechung des Angeklagten Blumenberg zu beantragen. Der Angeklagte hat zweifellos schwer gegen das Disziplinargesetz gefehlt, strafrechtlich hat sich aber der Angeklagte des Amtsvergehens nicht schuldig gemacht. Der Angeklagte hat das Amtsgeheimnis verletzt. Der Paragraph 332 des Strafgesetzbuches

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/121&oldid=- (Version vom 13.12.2023)