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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

gar keine Beziehungen gehabt habe. Da habe er zur Zeit der Köllerkrisis eine Postkarte mit Antwort von dem Angeklagten erhalten, in welchem er um eine Unterredung bat. Er habe die angebogene Karte gar nicht benutzt und eine Antwort nicht gegeben. Der Zufall führte den Angeklagten dann eines Tages mit ihm in einem Kaffeehause zusammen. Als er in dem Zeitungsschrank suchte, habe Herr v. Lützow auch nach Zeitungen gesucht und ihn dabei von der Seite scheu angesehen. Da habe er aus Höflichkeit gefragt, was er eigentlich von ihm wünsche. v. Lützow habe geantwortet, er wisse ja, daß er (Kukutsch) schon einmal eine Broschüre geschrieben habe, und da er dies auch getan, wolle er ihn bitten, das Manuskript durchzusehen. Dies habe er rundweg abgelehnt; darauf habe sich die ganze Unterredung beschränkt. Später habe er, außer auf der Journalistentribüne ganz flüchtig, niemals mehr mit v. Lützow gesprochen. Er habe von der ungeheuerlichen Behauptung des letzteren erst erfahren, als er zu Herrn v. Marschall beschieden wurde. Er habe bei dieser Gelegenheit sofort seiner höchsten Empörung darüber Luft gemacht und erklärt, daß, wenn eine Quittung vorhanden sei, diese gefälscht sein müsse. – Staatssekretär v. Marschall und Legationsrat Dr.Hammann bestätigten das, auch, daß Kukutsch sofort den Strafrichter in Anspruch nehmen wollte. Staatssekretär v. Marschall hatte Kukutsch gesagt, daß er gar nichts tun und alles der kurz bevorstehenden Haupt- verhandlung überlassen solle. – v. Lützow: Ich bleibe dabei, daß ich mit Herrn Kukutsch mindestens 30 Mal gesprochen und von ihm allerlei Mitteilungen erhalten habe. Ich bleibe dabei, daß Herr Kukutsch die Quittung unterschrieben hat und ich ihm im Café der Potsdamerstraße 50 Mark gezahlt habe. – Alle Versuche, die Widersprüche miteinander in Einklang zu bringen, scheiterten. – Kukutsch blieb mit vollster Entschiedenheit dabei, daß alles, was v. Lützow über ihn gesagt habe, Lug und Trug sei, daß

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 176. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/180&oldid=- (Version vom 8.11.2023)