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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

ihn sehr schmerzten. Hierauf sei er in die Arrestzelle gebracht und dort angeschlossen worden, und zwar in der ersten Nacht mit der großen Kette. Bei Tage habe er gearbeitet, und zwar in der Strafkolonne. In dieser Strafkolonne sei er vier Wochen gewesen und habe die leichtere Fußkette getragen. Während der ganzen vier Wochen habe er nur Wasser und Brot als Kost erhalten, niemals Fleisch und niemals Suppe, doch habe ihm manchmal der Meister Albrecht, bei dem er arbeitete, etwas Fleisch heimlich zugesteckt. Er sei dann zwei Tage aus der Strafkolonne genommen, nachher aber wieder hineingesteckt worden und habe wieder die Kette tragen müssen. Nachdem die Kommission und Dr. Bernstein in Mieltschin gewesen, habe er den dritten Tag immer die richtige Kost erhalten. – Vors.: Nach den Akten haben Sie bisher niemals etwas davon gesagt, daß Sie vier Wochen lang bei Wasser und Brot haben zubringen müssen. Wie ist das zu erklären? – Zeuge: Ich bin nicht danach gefragt worden. – Vors.: Ist das aber auch wirklich wahr? Überlegen Sie es sich ganz genau, ob Sie sich nicht irren, und es sich doch vielleicht um eine wesentlich kürzere Zeit handelt. – Zeuge: Ganz genau kann ich es nicht sagen, es mögen aber drei bis vier Wochen gewesen sein. Es war noch unter dem Kommando des Angeklagten Riemschneider. – Vors.: Riemschneider, Sie hören, was der Zeuge sagt. Wie stellen Sie sich zu der Sache! – Angekl. Riemschneider: Wie lange Zeit die Diät bei Wasser und Brot dauerte, weiß ich nicht. Richtig ist, daß bei einzelnen Arrestanten Wasser und Brot angeordnet wurde, doch glaube ich nicht, daß es vier Wochen gedauert haben kann. – Justizrat Wronker wünschte genaue Angaben über die Quantitäten von Brot und Wasser, die täglich verabfolgt sein sollen. – Der Zeuge erklärte: Morgens zwei Stullen und ein Becher Wasser, mittags ebenso und abends ebenso. – Justizrat Wronker verwies darauf, daß nach den Wiegelisten der Zeuge in Mieltschin an Gewicht zugenommen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 253. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/257&oldid=- (Version vom 17.12.2023)