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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

nicht (Heiterkeit). Staatsanwalt: Ich bemerke, daß sich der Zeuge geradezu zur Zeugenschaft gedrängt hat. – Zeuge: Das ist nicht richtig, ich habe an den Herrn Verteidiger bloß einen Brief geschrieben. Hätte ich gewußt, daß ich deshalb als Zeuge geladen werde, dann würde ich mich gehütet haben, den Brief zu schreiben. – Der Vors. hielt dem Zeugen aus den Personalakten vor, daß er wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs, vorsätzlicher Körperverletzung mittelst gefährlichen Werkzeugs, Bedrohung, Kuppelei, schweren Diebstahls, gewerbsmäßigen Glücksspiels usw. bestraft worden sei. Der Zeuge bekundete auf Befragen des Vorsitzenden: Berger habe sich einmal mit „Hasen-Hermann“ in Gegenwart der Liebetruth geprügelt. Da habe Berger gesagt: „Es fällt mir nicht ein, die Liebetruth zu heiraten, dann hätte sie mich ja ganz.“ – Frau Krakow: Sie wohne dem Hause Ackerstraße 130 gegenüber, Sie habe oftmals wahrgenommen, daß in dem Hause Ackerstraße 130 des Nachts viele Leute aus- und eingingen. – Staatsanw.: Sie haben früher gesagt: Sie hätten in der Nacht vom 10. zum 11. Juni einen Menschen mit einem Korbe aus dem Hause Ackerstraße 130 herauskommen sehen, das halten Sie heute nicht mehr aufrecht? – Zeugin: Nein. – Es wurde darauf nochmals Johanna Liebetruth als Zeugin hervorgerufen. Sie bestätigte vollinhaltlich die Angaben des Kriminalkommissars Wehn. Sie habe zu dem Kommissar gesagt: Selbst wenn Berger es gewesen ist, wird er es nie und nimmer gestehen, dazu ist er ein zu verstockter Charakter. – Vert.: Sie haben bisher gesagt: Sie trauen Berger einen Mord nicht zu? – Zeugin: Das ist richtig. Aber als ich den Korb mit dem Blut sah, da wurde ich eben anderer Meinung. – Vert.: Sie haben hier unter Ihrem Eide gesagt: Sie trauen Berger einen Mord nicht zu. – Zeugin: Jawohl, man kommt doch aber schließlich auf andere Gedanken. – Vors.: Sie waren der Meinung, Berger habe den Korb einem Mädchen geschenkt? – Zeugin: Jawohl, zunächst glaubte ich das,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/59&oldid=- (Version vom 1.8.2018)