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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

es wurden aber scharfe Bestimmungen des Zuhälterwesens in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Die Gerichte pflegen auch die Zuhälter recht scharf zu verurteilen, insbesondere, wenn der Nachweis geführt ist, daß die Zuhälter anständige junge Mädchen auf die Bahn des Lasters geführt haben, um sich von dem Sündengeld ernähren zu lassen, und wenn außerdem nachgewiesen ist, daß die Zuhälter die Mädchen geschlagen haben, wenn sie nicht genügend Geld nach Hause brachten. Vielfach wird gegen die Zuhälter auch auf Überweisung an die Landespolizei erkannt, d. h. sie werden nach Verbüßung ihrer Strafe auf längere Zeit ins Arbeitshaus gesteckt. So sehr diese harten Bestrafungen auch zu billigen sind, so sollte man doch bei den Zuhältern eine Ausnahme machen, die infolge jugendlichen Leichtsinns und Verführung sich dem schimpflichen Gewerbe hingegeben haben und den festen Willen zeigen, wieder ein ordentliches Leben zu beginnen. Ähnlich sollte auch bei den jungen Mädchen verfahren werden, die durch Verführung, Leichtsinn oder Not auf die schiefe Ebene gelangt sind und wieder ordentlich werden wollen. Die Polizeibehörden sollten ihren Beamten einschärfen, bei etwa notwendig werdenden Nachspürungen taktvoll zu Werke zu gehen, damit die jungen Mädchen und jungen Männer in ihren Bestrebungen, ein besseres Leben zu beginnen, nicht gehindert werden. –

Das forensische Drama, das sich im Dezember 1904 aus Anlaß der Schändung und Ermordung der kleinen Lucie Berlin vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I unter größter Spannung der Bewohner der Reichshauptstadt entrollte, warf nicht minder als der Heinzeprozeß ein grelles Schlaglicht auf das Treiben der Zuhälter und Dirnen in der deutschen Reichshauptstadt. Auf die Anklagebank wurde der Händler Theodor Berger unter der Beschuldigung geführt, die am 8. Juli 1895 geborene Lucie Berlin, Tochter des in der Ackerstraße 130 wohnenden Zigarrenmachers

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)