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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

angezahlt, der Rest sei noch nicht bezahlt. Die Uhr sei ihm später in Wien gepfändet worden. – Zeuge Willibald Felsing bestätigte dies im allgemeinen. Der Angeklagte habe ihm gesagt, daß er augenblicklich nicht in der Lage sei, zu bezahlen. Er (Zeuge) habe geantwortet: es tue ihm leid, er habe nicht den Vorzug, den Grafen zu kennen und es sei in seinem Geschäft nicht Gepflogenheit, eine solche Uhr, die der Graf gleich mitnehmen wollte, ohne weiteres mitzugeben. Als er dann durch telephonische Anfrage die Identität des Grafen festgestellt, habe er keine Bedenken getragen, einem Träger dieses Namens die Uhr mitzugeben. – Zeuge Danziger bekundete: Ich bin jetzt Brillantenhändler und war vorher längere Zeit beim Varieté. Ich kenne die Elvira Gustke nur unter dem Namen Elvira de Lor. Vor fünf oder sechs Jahren wollte sie von mir Brillanten kaufen. Sie wollte große Steine, und nur auf Abzahlung, ich sagte ihr aber: das gibt es bei mir nicht, bei mir gibt es nur Ware gegen Kasse. Ich habe mich nur als Zeuge gemeldet, weil sich die Zeugin als Artistin ausgibt. Sie mag ja vielleicht hin und wieder in irgendeinem kleinen Engagement gewesen sein, ich weiß aber nichts davon, daß sie Tänzerin ist; sie ist ja auch fortgesetzt in Berlin gewesen und im Metropoltheater gesehen worden. Ich kenne die Dame nur als Lebedame und nicht als Artistin. – Vors.: Zeugin Gustke, ich habe aus den Akten ersehen, daß Sie wegen eines Vergehens noch nicht bestraft sind. Aus den Polizeiakten geht hervor, daß Sie wegen sittenpolizeilicher Übertretung mit drei Tagen Haft bestraft worden sind. Warum haben Sie das nicht gesagt? – Zeugin: Ich habe daran gar nicht gedacht und glaubte, ich wurde nur gefragt, ob ich wegen Diebstahls und dergleichen bestraft sei. – Vors.: Heißen Sie denn Elvira de Lor? – Zeugin: Nein, so nannte sich die Hertha Meschinski, die hier auch vernommen worden ist. – Vors.: Diese heißt also auch nicht Elvira de Lor? – Zeugin: Nein. – Vors.: Dann

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/214&oldid=- (Version vom 24.12.2022)