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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Wagen fahre, so sei dies eine weit größere Reklame für die Firma, als wenn ein beliebiger Schulze oder Müller dies tue. Das sei ein Valeur für die Firma, wodurch sie gewiß veranlaßt worden sei, leichter das eventuelle Risiko zu übernehmen. Der Zeuge erwiderte: Die Tatsache, daß Graf Metternich den Wagen fahren würde, sei schon bei der Normierung des Preises von Einfluß gewesen. Im übrigen sei ein solcher Wagen zu kostbar, als daß er zu Reklamezwecken hingegeben würde. Im wesentlichen sei maßgebend gewesen, daß der Angeklagte aus vornehmer Familie stamme und Neffe des deutschen Botschafters sei. In weiterer lebhafter Auseinandersetzung mit dem Zeugen behauptete der Angeklagte, daß er durchaus in gutem Glauben gehandelt habe und sich in der ganzen Affäre benachteiligt fühle. Die Verteidiger behaupteten, daß der Zeuge Amtsgerichtsrat Graf v. d. Schulenburg bei seiner neulichen Aussage bekundet habe: auf eine Anfrage bei der Firma Horch habe er den Bescheid erhalten, daß sich diese gar nicht geschädigt fühle, er selbst fühle sich auch nicht betrogen. – Zeuge Holler bestritt dies und überreichte einen Brief, welcher seinerzeit vom Amtsgerichtsrat Graf v. d. Schulenburg an ihn geschrieben worden sei. Der Gerichtshof beschloß, den Zeugen Amtsgerichtsrat Grafen v. d. Schulenburg nochmals vorzuladen. – Angeklagter: Nachdem nun 11 Fälle der angeblichen Wechselbetrügereien erledigt sind, möchte ich einmal klarlegen, in welcher Weise ich in einzelnen Fällen begaunert worden bin, was ich in den einzelnen Fällen geschrieben und tatsächlich bekommen habe. Man kann daraus den Schluß ziehen, ob ich wirklich, wie behauptet wird, in Saus und Braus gelebt habe oder vielmehr ganz bescheiden aufgetreten bin. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Es kommt dabei doch auch in Betracht, daß der Angeklagte Prolongationswechsel ausstellen mußte. Wenn er sich mit Geisteskranken in solche Geschäfte einläßt, kann er sich nicht über Gaunerei beklagen. – Angeklagter: Die Leute sind damals nicht

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/216&oldid=- (Version vom 25.12.2022)