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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Zeit einen rein geschäftlichen Brief von Frau Wertheim erhalten habe. Ich habe 3000 Mark und dann noch einige Raten zu 1000 Mark erhalten. – Vors.: Haben Sie nicht angenommen, daß diese Hingabe des Geldes mit bestimmtem Endziel geschehen sei? Gewöhnlich werden doch Wertheims keine Darlehne geben. – Zeuge: Ich glaube, es damit erklären zu können, daß ich nach der Meinung der Mutter einen guten Einfluß auf das Kind hatte. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Haben Sie sich nicht mit Frau Dolly Landsberger geduzt und ihr in Briefen Kosenamen beigelegt? – Zeuge: Nicht ich habe ihr, sondern sie hat mir Kosenamen beigelegt. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Sie haben doch auch sehr wertvolle Geschenke erhalten, beispielsweise einen Pelz, eine Kravattennadel u. dgl. – Zeuge: Ich kann, wie gesagt, nur annehmen, daß alles dies mit Rücksicht auf den leidenden Zustand der Tochter geschah. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Haben Sie nicht bei Ihrer Übersiedlung nach Mainz die Wohnungsausstattung auch noch aus deren Kaufhause übernommen? – Zeuge: Nein. – Es kam noch zur Sprache, daß der Zeuge kaufmännischen Unterricht genommen habe. Er erklärte das damit, daß er das auch schon früher getan habe, da er auf seinen Reisen im Auslande gefunden habe, daß er in dieser Beziehung eine Lücke ausfüllen müßte. Auf wiederholten Vorhalt erklärte der Zeuge nochmals: er habe nicht die Absicht gehabt, Frau Dolly zu heiraten, die Tochter mag vielleicht dieser Meinung gewesen sein, und diese Meinung dürfte durch Frau Wertheim genährt worden sein, obgleich diese aus einer Unterredung mit ihm das Gegenteil entnommen haben mußte. – Staatsanw.-Rat Porzelt: Warum haben Sie dies alles bei Ihrer Vernehmung nicht gesagt? – Zeuge: Meine Aussage habe ich gemacht, so wie ich gefragt worden war, und wie ich es zur Aufklärung der Stellung des Angeklagten im Hause Wertheim für genügend erachtete. – Der Angeklagte betonte nochmals, daß der Zeuge ihm von alledem nichts mitgeteilt habe. Er habe

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/240&oldid=- (Version vom 28.12.2022)