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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

auf die Fischer ungemein eifersüchtig, außerdem hatten ihn die vielen Schmucksachen des alten Professors geblendet. Eines Tages sagte Grothe zu der Fischer, er wolle dem Professor, sobald er mit ihr wiederum in trautem Verkehr sei, mit einer Axt hinterrücks den Kopf abschlagen und ihn berauben. Die Fischer erklärte sich mit diesem Plane sogleich einverstanden. Bereits am folgenden Tage wurde der Plan ausgeführt. Da dem Ermordeten einige Brillantringe zu fest an den Fingern saßen, schnitt Grothe seinem Opfer die Finger ab. Darauf zerstückelte er in Gemeinschaft mit der Fischer und der alten Quinche den Leichnam, packte ihn in zwei Säcke und warf ihn zur Nachtzeit in die Spree.

Der Unhold sollte sich nicht lange seines Raubes erfreuen. Das Mordnest wurde sehr bald von der Polizei ausgenommen. Im Oktober 1865[WS 1] hatten sich Louis Grothe wegen Mordes und Raubes, die Fischer und die alte Quinche wegen Beihilfe und Begünstigung vor dem Berliner Stadtschwurgericht, das damals noch in dem in der Klosterstraße belegenen „Lagerhause“ war, zu verantworten. Der Prozeß machte in ganz Deutschland das größte Aufsehen. Grothe wurde zum Tode, die beiden Frauen zu längeren Zuchthausstrafen verurteilt. Im Januar 1866 ereilte Grothe sein Schicksal; er wurde im Hofe des Moabiter Zuchthauses hingerichtet.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Der Prozess fand vom 20. bis zum 26. Oktober 1864 statt.
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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/10&oldid=- (Version vom 1.8.2018)