Seite:Geschichte Ort und Parochie Göda.pdf/29

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Zinsen und Rechten des Gutes in Neukirch zur hiesigen Kirche. Der Kaufpreis wird in späteren Schriften an 300 fl. angegeben.

Eine weitere Vergrößerung wurde dem Pfarrgute zugewendet nach der Vererbung der Pfarrgüter i. J. 1569 durch den Zulauf eines Stückes Garten zum jetzigen Diaconat für 66 fl., sowie durch käufliche Erwerbung eines Feldstücks von 18 Schfl. bei Seitschen für den Preis von 120 fl. Endlich wurden noch i. J. 1678 sieben Scheffel Feld unweit der Dahrener Schanze „für den versessenenen Frenzelischen Decem“ mit Consens des Ob.-Consistorii zur Pfarre geschlagen.

Dreimal ist das Pfarrgut dem Pfarrer entzogen gewesen, zunächst 1350. Die Finanzen des Domstifts Meißen befanden sich damals, wie öfter, in sehr trauriger Verfassung. Es hatten, wie der damalige Bischof Johann I. selbst erklärt, die geistlichen Herren die gemeinsamen Capiteleinkünfte in unbesonnener und unkluger Weise veräußert und geschmälert so daß das Capitel von den noch übrig gebliebenen Revenuen den übernommenen Pflichten nicht mehr nachzukommen vermochte. Desgleichen war das Einkommen der einzelnen Domherrn-Präbenden so gering, daß sich beinahe Niemand mehr fand, der diese Würden zu übernehmen Lust hatte. Darum schlug Bischof Johann durch Urkunde v. 9. März 1350 die Einkünfte mehrerer zur Collatur des Bisthums gehörigen Pfarreien zu einzelnen Pfründen des Domstifts und incorporirte demgemäß auch die Pfarrei Göda sammt allen Nutzungen und Rechten der zur Custodie zu Meißen gehörigen Domherrnpfründe, so daß also der jedesmalige Domherr Custos daselbst der eigentliche Pfarrer zu Göda sein und daher auch dem Dompropste zu Budissin, als dem die Geschäfte des Archipresbyters über die Kirche zu Göda vertretenden vorgesetzten Gehorsam angeloben sollte. Das mühselige Amt aber verwaltete ein armer Vicar, für dessen entsprechenden Unterhalt natürlich der Pfründner zu sorgen hatte. – Allein es stellten sich bei dieser neuen Ordnung der Dinge alsbald so viel Unzuträglichkeiten heraus, daß dieselbe nicht gut länger beibehalten werden konnte, und so sah sich Bischof Johann I. schon den 14. März 1353 veranlaßt, jene Incorporation wieder aufzuheben und wieder wirkliche Pfarrer in die Parochien zu setzen.

Trotz der üblen Erfahrung wiederholte man ein Jahrhundert später dasselbe Experiment nochmals. Wieder stand es schlimm um die Finanzen des Bisthums, besonders um die des sogenannten „bischöflichen Tisches“, und auf Antrag des Bischofs Caspar genehmigte der Papst Pius II. 1459 die Incorporirung der Pfarrei Göda zum bischöflichen Tische. Die Verwaltung des Pfarramts ward abermals in die Hände eines bloßen spärlich besoldeten Vicars gelegt und zur Bestellung des Pfarrguts und zu Erhebung sämmtlicher pfarramtlichen Einkünfte wurde vom Bischof ein „Hofemeister“ eingesetzt. Doch dieser „verzehrte der Pfarrer Einkommen gar und konnte damit noch nicht auskommen“; auch die Vicare versahen ihr Amt nachlässig, so daß der Bischof sich genöthigt sahe, die Einrichtung abermals aufzuheben und

Empfohlene Zitierweise:
Peter Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen. J. E. Schmaler, Bautzen 1876, Seite 29. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Ort_und_Parochie_G%C3%B6da.pdf/29&oldid=- (Version vom 24.4.2018)