Seite:Geschichte Ort und Parochie Göda.pdf/7

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Die Lage desselben inmitten einer gesegneten Gegend machte ihn zu einer geeigneten Stelle, um von hier aus das Christenthum weiter zu verbreiten. Die Kirche benutzte diese Erwerbung auch dazu, um von hier aus nach Mittag hin in dem noch uncultivirten „Zagost“ – so hieß der das Land Milcze im Süden begrenzende gebirgige Landstrich – ihren Landbesitz zu erweitern.

Als einem Theile der Mark Meißen war von den Deutschen in dem Lande Milcze die deutsche Mark-Verfassung eingeführt und dasselbe in Burgwardien eingetheilt worden. Den Mittelpunkt einer solchen Burgwardie bildete auch Göda. Diese Burgwardie kommt zuerst in einem durch Bischof Benno beurkundeten Vertrage vor, welchen die Stiftskirche zu Meißen wegen mehrerer Ortschaften mit dem freien Slaven Bor abgeschlossen hatte, vom Jahre 1071, wobei das Gut Drogobudowice (Drauschkowitz) in Burgwardo Godiwo genannt wird.

In dem der Kirche zu Meißen im Jahre 1006 geschenkten Land-Besitze hatte sich dieselbe in solcher Weise festgesetzt, daß die politischen Veränderungen, welche nachher durch öfteren Wechsel der Herrschaften in den östlichen Gebietstheilen des Landes Milcze – Budissin und Görlitz – vorgingen, für die bischöfliche Kirche ohne Einfluß blieben. In ihrem Besitze von Göda ist die Kirche zu Meißen niemals einer anderen oberherrlichen Gewalt direct unterworfen gewesen. Sie übte mit der herrschaftlichen Gewalt auch die Gerichtsbarkeit aus, insoweit dieselbe nicht gewissen unter der Kirche zu Meißen, als der oberen Lehnsherrschaft, stehenden Grundherrschaften überlassen worden war. Auch noch in anderen Gegenden des Landes Budissin und Zagost hatte die Kirche zu Meißen sich in ähnlicher Weise festgesetzt oder festsetzen wollen. Als es deshalb im Anfang des 13. Jahrhunderts zu Streitigkeiten der Krone Böhmen, als damaliger weltlicher Herrschaft des Landes Budissin, mit dem Bisthum Meißen gekommen war, war angeblich schon im Jahre 1213 verhandelt, ein Abschluß aber Seiten des Bischofs nicht erlangt worden. Bei Gelegenheit der Krönung König Wenzels (9. Februar 1228) hatte Bischof Bruno von Meißen die alte Klage über die fortdauernden Verletzungen der Kirche erneuert und vom König Ottacar und dessen Sohne Wenzel die Zusicherung erhalten, daß die von Sachkundigen bereits getroffenen Grenzbestimmungen anerkannt werden sollten. Doch wurde die darüber ausgefertigte Urkunde erst im Jahre 1241 vom Sohne Ottacars, dem König Wenzel, vollzogen. Ungeachtet der mancherlei darin vorkommenden schwer verständlichen Orts- und anderen Namen geht aus der Urkunde doch soviel hervor, daß die damals festgestellten Grenzen von Göda mit dem Complex und den Grenzen des nachmaligen bischöflichen Gebietes von Stolpen im Wesentlichen zusammentreffen, und daß dieses ganze Gebiet als Zubehör oder Besitz des Bisthums Meißen, damals noch als „Göda“, vom König von Böhmen anerkannt worden ist. Zwar erlitten die Bischöfe zu Meißen bei Ausübung der Gerichtsbarkeit innerhalb der Besitzungen ihrer Kirche später noch, als Budissin

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Peter Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen. J. E. Schmaler, Bautzen 1876, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Ort_und_Parochie_G%C3%B6da.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)