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und Görlitz in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts unter die Herrschaft der Markgrafen von Brandenburg gefallen waren, durch die Vögte derselben mancherlei Eingriffe, weshalb mit beiderseitigem Einverständniß ein Schiedsgericht eingesetzt wurde, welches am 21. Januar 1272 seinen Ausspruch that. Doch sind dabei Ortschaften der Pflege Göda nicht genannt und hat sich die Kirche auch in der Zeit, in welcher Budissin und Görlitz unter Brandenburgischer Herrschaft standen, in dem früheren uneingeschränkten herrschaftlichen Besitze des Districtes Göda erhalten.

Von den ersten Bischöfen zu Meißen hatten Einige das Missionswerk selbst in die Hand genommen. Wir finden sie auf Visitationsreisen, welche außerdem der eigenen Handhabung des Gerichtswesens und der Administration des Grundvermögens der Kirche galten.

Eines umfänglicheren Grundbesitzes bedurfte die bischöfliche Kirche zu Meißen nicht allein zu ihrer Existenz, sondern auch zu dem Zwecke, um für den bischöflichen Dienst und ihre Gefolgschaften hinreichende und geeignete Personen zu gewinnen und zu erhalten, was durch lehensweise Vergebung von Dominialbesitz geschehen mußte. Auch in der Pflege Göda hatten die Bischöfe zu Meißen deshalb grundherrliches Besitzthum gegen die Zusage von Ritterdiensten in Lehn gegeben. Als auf diesem Wege der Zweck aber mit der Zeit nicht immer mehr erreichbar war, weil die Belehnten sich als Nutznießer ihrer Lehen zu eigenem Recht zu fühlen und dem Dienste gegen die bischöfliche Kirche zu entziehen begannen, wurde, wie im Reiche das Reichsgut, von der Kirche das Besitzthum an liegendem Gute in eigene Verwaltung durch dem Stande der Unfreien angehörige absetzbare Beamte genommen. Wir finden als Verwalter von dergleichen Gütern und Besitzungen der Kirche zu Meißen die bischöflichen „Ministerialen“. Als aber diese Ministerialen später mehr und mehr in den Ritterstand übergingen und danach trachteten, sich ein Stück nach dem anderen in Lehn zu geben, sah die Kirche sich bisweilen genöthigt, sich den Besitz wieder anzueignen. In diese Lage kam Bischof Bruno II. von Meißen, als Matheus, Ritter und bischöflicher Ministerial von Cannewitz, sich den herrschaftlichen Besitz in Cannewitz mit zwei Höfen und der Mühle angeeignet hatte. Matheus war deshalb viele Jahre lang excomunicirt gewesen und erschien am 26. März 1226 vor dem Bischof, welcher in Bischofswerda Gerichtstag hielt, und entsagte allen und jeden Ansprüchen an jene Güter. In demselben Jahre wurde dem Bischof Bruno vom König Ottacar von Böhmen die vom bischöflichen Ministerialen Heinrich von Göda (de Godowe) unredlicher Weise veräußerten Güter Goldbach, Weikersdorf, Geismannsdorf und noch andere, welche Heinrich von Göda von dem Bischof innegehabt hatte, zurückgestellt.

In Göda selbst saß Bischof Bruno von Meißen am 25. Februar 1222 zu Gericht und übereignete dem Capitel zu Meißen die von dem Edeln Moyko von Stolpen wieder eingelöste Vogtey über die Dörfer Koblenz, Dobranitz und Cannewitz. An demselben Tage traf Bischof

Empfohlene Zitierweise:
Peter Lieschke: Zur Geschichte des Ortes und der Parochie Göda bei Bautzen. J. E. Schmaler, Bautzen 1876, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Ort_und_Parochie_G%C3%B6da.pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)