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widrigenfalls die darauf gesetzte Bestrafung ohnfehlbar zu gewarten hat.

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1. Soll er weder directe noch indirecte Jungfer Hannchen mit seiner Liebe ferner behelligen, bei Verlust seines rechten Ohres.

2. Er soll mir weder bei dieser Schönen noch bei ihrem Vater, am allerwenigsten aber bei meinem hochgebietenden Herrn v. F. einen bösen Leumund machen, widrigenfalls wird man ihn nöthigen, ein Dutzend Tassen siedendheißen Koffee zu trinken, wodurch seine verleumderische Zunge dergestalt wird verbrannt werden, daß er sie niemals wieder wird mißbrauchen können.

3. Er soll sich nicht gelüsten lassen, in der Kirche immer die Augen aus sie gerichtet zu haben, und sich kühnlich unterfangen, sie durch das Fernglas zu betrachten, oder man wird ihn auf den rechten Auge blenden lassen.

4. Wenn ich, als der einzige rechtmäßige Verehrer dieses Frauenzimmers, derselben oder ihren Herrn Vater, meinem insonders hochgeehrten zukünftigen Herrn Schwiegerpapa einen Besuch abstatte, so soll er sich nicht erkühnen, heimlich unter das Fenster sich zu schleichen, um zu hören, was gesprochen wird, widrigenfalls hat er zu erwarten, daß man ihn durch ein paar handfeste Drescher wird greifen, und ohne Barmherzigkeit zu dienlicher Abkühlung seiner verliebten Hitze, mit Haut und Haar in die öffentliche Schwämme hinein werfen lassen.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Karl August Musäus: Grandison der Zweite, Oder Geschichte des Herrn v. N *** in Briefen entworfen. Band 3. Michael Gottlieb Griesbach, Eisenach 1762, Seite 298. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Grandison_der_Zweite_3.pdf/300&oldid=- (Version vom 1.8.2018)