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die höchste Zahl der das Handwerk treibenden Meister bestimmte. Die erste Angabe liefert uns die Ordnung von 1451 für Altdresden. Hier gab es damals 18 Bänke, die in ihrer Gesamtheit 1451 selbstverständlich nicht erst gebaut[1], wohl aber um eine Anzahl vermehrt sein könnten, wenn nicht das Fehlen jeglicher Andeutung darüber Bedenken gegen solche Annahme erwecken müßte. Da es 1557[2] in Neu- und Altdresden zusammen 56, in Neudresden allein, wie nachher gezeigt wird, 34 Fleischer gab, so müssen zu dieser Zeit bereits 22 Meister in Altdresden vorhanden gewesen sein. Daß damals Bänke unbesetzt blieben, also mehr Bänke als Meister waren, ist deshalb nicht möglich, weil es 1561[3] sicher nur 22 Bänke gab. Die Zahl 22 ist im ganzen folgenden Jahrhundert nicht überschritten worden. Wann aber und von wem, ob noch vom Kurfürsten oder erst vom Rat die vier neuen Bänke hinzugekommen sind, ist nicht zu sagen. Die für 1461 bereits genannten Zinse, besonders der 1472 erwähnte „Bankzins“, den Altdresdner Fleischer an ihren Rat zahlten, lassen vielleicht die Vermutung zu, daß der Rat der Erbauer derselben gewesen ist[4].

Die Zahl der in Neudresden vorhandenen Bänke erfahren wir zum ersten Male aus einer Eingabe der Fleischer, die Sonnabend den 17. Juli 1557 „im Rath geantwortt vnnd Beidenn Rethen vorleßenn“ ist[5]: damals gab es 33. Zu Palmarum dieses Jahres ist die 34. Bank vom Rat für ungefähr 3 Gulden angebaut und vergeben worden[6]. Fest steht weiter, daß die nächsten zwei neuen Bänke, die 35. und 36., 1558[7] hinzukamen. 1560 waren in beiden Stadtteilen 60 vorhanden, sodaß, da in Altdresden damals 22 Fleischer waren, Neudresden 1560 38 (seit 1558 2 mehr) besaß. Am 27. November 1561 gab es 44 Bänke[8]; somit ist in diesem Jahr die Zahl der Bänke erreicht, die nicht mehr überschritten wurde.


  1. 1447 (HStA Stadtb. für Altdresden 1412–1512. Bl. 19) ist z. B. eine Fleischbank erwähnt.
  2. RA C. XXXVI 35m.
  3. RA C. XXXVI. 35m zwischen Bl. 170–171 eingeheftete Blätter.
  4. Vgl. S. 261 Anm. 4.
  5. RA C. XXXVI. 35m. Bl. 159.
  6. Ebenda.
  7. Die bereits angeführte Urkunde vom 9. März 1558, RA C. XXXVI. 35m. Bl. 130 flg.
  8. Siehe Anm. 3. 1561 werden die Zeichen beschrieben, welche die Besitzer von 66 Bänken an ihren Schöpsen haben und die hinfort an der Bank haften sollen. Es sind hierbei also offenbar alle vorhandenen Bänke berücksichtigt worden. Da der Rat 1563 zwei Bänke verkaufte, so müßten diese, wenn die Käufer Stadtfleischer waren, dem Rat, wie das sich allerdings einmal nachweisen läßt, wegen Schulden der früheren Besitzer wieder zugefallen sein, so daß er sie von neuem verkaufen konnte, oder es müßten die 1561 errichteten sechs neuen Bänke nicht vom Rat haben sofort verkauft werden können, oder endlich, die Käufer müßten Landfleischer gewesen sein. Für die letztere Annahme spricht, daß als Käufer 1560 Gregor Tribell aus der Gotleben, doch wohl Gottleuba, genannt ist – doch auch die Gesellen wurden in dieser Weise mit dem Namen des Ortes bezeichnet, wo sie gelernt hatten –, gegen sie, daß bei den Käufern 1563 nur die Namen Gregor Krebs und Gregor Weber angegeben werden, der Meistertitel aber fehlt. Daß der Preis, den sie für die Bänke zahlten, bei allen dreien gleich ist, daß die Kaufsumme mit der übereinstimmt, die damals (siehe nachher) für die Fleischbänke der Stadtfleischer gezahlt wurden, läßt entschieden in ihnen Stadtfleischer vermuten; denn es ist wohl nicht wahrscheinlich, daß die Bänke der Landfleischer genau ebenso hoch im Preis gestanden haben, wie die der Stadtfleischer, vgl. indes S. 259 Anm. 4.