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In Altdresden trieb in den zwanziger Jahren ein Gesell (Martin Arnold), wie es scheint auf eigene Faust, das Baderhandwerk. Er wird 1622[1] zum ersten Male genannt. Als Anton Calender in diesem Jahre die Altdresdner Ratsbadestube abzugeben beabsichtigt, verwendet sich der Kurfürst beim Rat dafür, daß Arnold sie erhält. Das ist nicht geschehen, wohl weil er sich dem Examen nicht unterziehen konnte; er hatte wenigstens 1630 noch kein Meisterrecht erworben und wird von den zwei Bademeistern als Störer bezeichnet[2]. Vor 1630 noch hat er dagegen vom Kurfürsten die Erlaubnis erhalten, in der kurfürstlichen „Jägerei“ und bei den „Jägereiverwandten“ sein Handwerk zu treiben, weil er bei einer Seuche unter den „Jägerjungen“ diese mit großer Sorge gepflegt hatte. Als 1630 die beiden Dresdner Bader Hörnlein und Knott ihm als einem Störer die Ausübung seines Handwerks wehren wollen, schützt ihn der Kurfürst aus dem gleichen Grunde, der ihm die Begnadung erworben hatte, zugleich auch, weil derselbe von der kurfürstlichen Gemahlin und „dero Frauenzimmern“ sowie von andern Hofoffizieren etc. zum Baden, Schröpfen und „Aderschlagen“ gebraucht werde.

Ein Jahrzehnt später besaß Joh. Keyser neben dem Ratsbader eine Badestube in Altdresden, die er von seinem Schwiegervater übernommen hatte. Da er Ostern 1644 diese Badestube in Altdresden räumen mußte, so erhielt er am 13. April 1644 vom Kurfürsten – seiner glücklichen Kuren wegen – die Erlaubnis, daß er in der Festung allhier, also in Neudresden, sich einmieten, Gesinde halten und sein erlerntes Handwerk und seine Kunst ungehindert treiben dürfe[3]. Trotzdem der Ratsbader Lieberan dagegen Widerspruch erhebt[4], weil nach seiner Angabe der Rat privilegiert sei[5], daß nur eine Badestube in Neudresden sein solle, so siedelt Keyser doch nach Neudresden über, wo er sich „auf dem neuen Markt aufhält“[6].

Entweder hat er auf ähnliche Weise wie Arnold das Recht,


  1. RA Bader 44b.
  2. Ebenda.
  3. RA Bader 10. Bl. 18.
  4. HStA Loc. 9837. Dresdn. Barbierstell. betr. 1639. – Bl. 12 steht hier ein Befehl des Kurfürsten an den Rat, dem Altdresdner Bader, der seine Altdresdner Stube habe räumen müssen, die Ausübung seines Handwerks in Neudresden zu gestatten; offenbar betrifft er denselben Bader.
  5. HStA Loc. 30758. Verschied. Handwerkssachen. Bl. 12.
  6. RA Bader 10. Bl. 17.