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eine Badestube in Altdresden zu errichten, erlangt, oder, was das Wahrscheinlichste ist, Arnold war sein Schwiegervater, und die Badestuben beider ein und dieselbe. So viel steht fest, daß Keyser Innungsmeister geworden, eine Zeit lang sogar Ältester[1] gewesen ist, daß aber in Altdresden später nur eine einzige Stube bestand.

In dem 1644 von neuem entbrannten Streit zwischen Barbieren und Badern werden von ersteren (außer zwei Badern vor dem Thor, von denen nachher gesprochen wird) diese drei Bader, die zwei Inhaber der Ratsstuben in Neu- und Altdresden, und Keyser als Störer ihres Handwerks bezeichnet oder sonst genannt oder vom Rat zu den Verhandlungen citiert[2]. Auf die Dauer hat Keysers Badestube nicht bestanden[3], vielleicht ging sie mit seinem Tode wieder ein; die Vorgänge bei seiner Übersiedelung lassen wenigstens vermuten, daß er nur ein persönliches Privileg erhalten hatte. Bei verschiedenen Anlässen erscheinen später z. B. 1671, 1674, 1689[4], 1695[5] 1699 immer nur zwei Bader in der Stadt selbst, der Neu- und der Altdresdner Bader.

Außer den jetzt besprochenen Badereien in der Stadt selbst, bestanden auch in den Vorstädten zuweilen Badestuben, deren Inhaber aber mit Ausnahme dessen, der kurz vor 1700 eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thor errichtete (siehe nachher), nicht zur Innung gehört haben. Bereits 1479 hatte der Rat eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thore an der Weißeriz erbaut, die im Jahre 1546 abgebrochen wurde[6]; dann scheint sehr lange Zeit keine dagewesen zu sein. Es hat sich wenigstens nichts darüber gefunden. Erst in dem schon erwähnten Streit zwischen Barbieren und Badern werden 1644 zwei Vorstadtbader vor dem „Willischen“ Thor von den Barbieren ebenfalls als Störer bezeichnet: einer bei der Annenkirche, der andere gegenüber der Dammühle an der Weißeritz[7]. Die


  1. RA Bader 10. Bl. 17. 9. November 1674.
  2. RA Bader 10. Bl. 17, 37 und öfter und HStA Loc. 9837. Irr. u. Zwist. zw. Barb. u. Bad. in Dr. Bl. 12. 1645. Zweimal werden dabei noch Frauen, das eine Mal 4 (Oktober 1644. RA Bader 10. Bl. 7), das andere Mal 2 (November 1644, ebenda Bl. 15) genannt, bei denen aber von Badestuben nicht die Rede sein kann; sie „kurierten“ nur.
  3. Am 23. Mai 1645 fand sie sich noch einmal genannt; siehe Anm. 2.
  4. RA Bader 44b und HStA Loc. 13932. Christ. Meyer etc. contra Chr. Förster 1692. Bl. 30 und RA Bader 17. Bl. 33.
  5. Ordnung von 1695.
  6. Richter II, 225 und 226.
  7. RA Bader 10. Bl. 7 flg., Bl. 15b und BI. 37.