Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/311

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drei Innungsbader der Stadt verwahren sich ausdrücklich dagegen, mit diesen beiden, die sie ebenfalls als Störer betrachten, bez. auch mit den noch genannten Frauen zusammengeworfen und mit ihnen gemeinsam an einem zur Verhandlung festgesezten Termin vorgefordert zu werden.

Ende des Jahrhunderts scheint keine von den beiden vorstädtischen Badestuben mehr bestanden zu haben, da der Ratsbader Neudresdens, wie Seite 289 bereits angegeben wurde, 1693 über Menschengedenken durch seine Gesellen die Einwohner vor dem Wilsdruffer Thor, ohne eine wirkliche Badestube einzurichten, nur in einem „absonderen Logiament“ und auch „in Häusern“ hatte bedienen lassen. Läßt dies schon das Bestehen von Badestuben in der Vorstadt unwahrscheinlich erscheinen, so noch mehr folgender Vorgang. 1699[1] will ein Badergesell des genannten, jetzt verstorbenen Stadtbaders eine Badestube vor dem Wilsdruffer Thor errichten. Er giebt dabei direkt an, es sei zwar bis jetzt nur eine Stube in Neudresden gewesen, und auch vom neuen Stadtbader, der sich dagegen wehrt, wird angeführt, daß in Neudresden bisher nur eine Stube bestanden habe. Trotzdem muß der Gesell sein Vorhaben durchgesetzt und auch Meisterrecht erlangt haben. Denn als gegen Brauch und Ordnung nach dem Tode des Neudresdner Ratsbaders der zum Oberältesten gewählte Altdresdner Bader die Handwerkslade aus der Neudresdner Ratsbaderei hinüber nach Altdresden schafft und der neue diesseitige Ratsbader Widerspruch erhebt, wendet sich zunächst der Altdresdner Oberälteste im Verein mit dem Neuostraer und dem genannten Bader vor dem Wilsdruffer Thor an den Rat[2]. Wer sich an einer die Lade betreffenden Angelegenheit beteiligen konnte, mußte doch unbedingt Innungsmeister sein. Lange behielt der Vorstadtbader die dortige Badestube nicht; er übernahm 1704 die Neuostraer Badestube[3]. 1700 ließ der Rat eine neue Baderei vor dem Wilsdruffer Thor erbauen[4]. Ob das mit diesen Vorgängen in irgend welchem Zusammenhange steht, ob der Privatbader infolge Einrichtung dieser neuen Ratsstube in der Vorstadt sich von dort wegwandte, muß dahingestellt bleiben.

Endlich wird im Jahr 1678 eine Badestube in Neuostra


  1. RA Bader 41.
  2. RA Bader 20. Bl. 7.
  3. Siehe nachher.
  4. Richter II, 226.