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Nach seinem Tode darf die Badestube nur an einen „der reinen lutherischen Religion“ zugethanen Meister zum „Besitz und Gebrauch“ abgegeben werden, wozu sich Meyer und sein Weib in hiesigem Amt eidlich verpflichten[1]. Meyers Nachfolger, Fricke, sein Schwiegersohn, muß sich bei Übernahme dieser Badestube, sowie des Dienstes eines Feldschers verpflichten, weder in Neu- noch Altdresden eine Badestube einzurichten (1704)[2].

Siebmacher. 1578, 21. April 1618, 1625 und 1636[3] je einer. Handelsleute und Kramer. 1643[4] unterschreiben 31 Kramer, 1646[5] 44, am 2. September 1653 58 und am 28. November desselben Jahres[6] bereits 64 die Eingaben, in denen sie um Bestätigung der Ordnung bitten. Ein in den Jahren 1680–1690 geschriebenes Verzeichnis zählt als solche, die „sich in der Cramer-Innung“ befinden[7], 70 Personen, darunter 10 Witwen, während 39 Handelsleute außer der Innung sind. 1695 gab es 24 Seiden- und Tuchhändler[8]. Wie viel von den 1699 gezählten Händlern der Innung angehörten, ist nicht zu sagen. – Kammacher. 1645 2[9], 1680–1690 5 oder 6[10], 1699 9 Kammacher und Bürstenbinder.

Nagelschmiede. Ihre Artikel von 1666 wurden von vier Meistern unterschrieben[11]. 1685 gab es 2, und 2 neue erwarben in diesem Jahr noch das Meisterrecht, so daß nun „wiederum“ 4 sind[12], 1699 gab es 3, die höchst verarmt sind[13], 1705 4, zu denen im Laufe des Jahres noch 2 kommen[14]. Aus dem Handwerksbuch der Schlosser[15] ergiebt sich, daß stets nur eine kleine Zahl von Nagelschmieden vorhanden gewesen sein kann, wenn auch die Eintragungen nicht auf strengste Genauigkeit Anspruch machen können. Nach ihnen wurde je ein Nagelschmied 1585, 1618, 1623, in dem 5. Jahrzehnt des


  1. RA Bader 44b.
  2. RA Bad. 19.
  3. RA C. XXIV. 94. 1618: Salomon Gericke, der sehr bald nach dem 21. April stirbt; der 1625 genannte Michael Olm dürfte wohl identisch sein mit dem 1636 genannten Mich. Ulmann.
  4. HStA Loc. 9838. Handw. und Innungen betr. 1524–1702. Bl. 46 flg.
  5. RA C. XXIV. 22b, bei einer zweiten Unterschrift fehlen zwei.
  6. Ebenda.
  7. HStA Cop. 1188. Bl. 120. Kaufleute sind hier offenbar von Kramern unterschieden, deren vorher (Bl. 119) eine große Anzahl, offenbar als nicht zur Innung gehörig, genannt sind.
  8. RA Handelsl. u. Kr. 881r. Bl. 66.
  9. S. 222
  10. RA Lade, Handwerksbuch.
  11. JI.
  12. RA Nagelschm. 4. 1686 flg.
  13. Ebenda Bl. 15 und 44 und Richter a. a. O.
  14. RA Lade der Nagelschm. und RA Nagelschm. 5.
  15. Archiv der hies. Schlosserinnung.