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An sonstigen Zinsen werden nur noch erwähnt 1 Schock 49 Stück Kapaunen, 3 Schock 10 Stück Zinshühner und ca. 3 Schock dergleichen, welche als Zinsen für das Hüten in der Heide entrichtet wurden, und zwar je nachdem diese Hutung mehr oder weniger benutzt wurde; 18 Schock 48 Stück Eier und die schon obenerwähnten 8 Schultern. Vom Dorfe Langebrück wurde ein Zins von 20 Eichhörnchen jährlich entrichtet, welche zu damaliger Zeit als Festspeise gegessen wurden. An Weinzinsen werden nur die vom Spitalmeister zu Dresden zu entrichtenden erwähnt, die bei guten Ernten 4 Fuder, bei geringeren aber nur 2 Fuder und noch weniger betrugen, teilweise auch gänzlich wegfielen, wenn der Wein mißraten war. Außer dem Spitalmeister entrichtet nur noch ein gewisser Nickel Wetzelburger ein Viertel Wein jährlich als Zins.

An Einnahmen sind noch diejenigen zu nennen, die in den Niederschriften über die Abhörung der Rechnungen vorkommen als: Helfgeld, Bußgeld, vom Forste, andere aus der Forstwirtschaft herrührende Einnahmen, die einfach unter der Notiz „vom Forste“ vermerkt sind, Wagenzoll, Markt-, Vieh- und Wasserzoll, Jahrrenten von den Städten und teilweise auch die vom Vogt eingenommenen Steuern, obwohl diese letzteren nicht zu den eigentlichen Amtseinkünften gehörten.

Die Rechnungsablegung fand mündlich statt, und zwar wurden der Vogt oder der Schösser an denjenigen Ort des Landes geladen, wo sich die zur Rechnungsabnahme bestimmten Beamten gerade aufhielten und wo sich meist wohl das Hoflager befand. Der Vogt oder der Schösser brachten die über Einnahmen und Ausgaben gehaltenen Register mit und erstatteten mündlichen Bericht darüber, weshalb man diese Art der Rechnungsablegung mit dem Ausdrucke „die Rechnung hören“ bezeichnete. Das Resultat der Abhörung wurde in ein Buch eingetragen, in Bezug auf die Einnahmen gewöhnlich sehr summarisch, so daß Einzelheiten aus diesen Niederschriften meist nicht zu ersehen sind. Die Ausgaben werden zwar spezieller verzeichnet, immer aber in so kurzen Notizen, daß sich nur weniges mit Sicherheit daraus feststellen läßt. Die beim Hauptstaatsarchiv vorhandenen derartigen Niederschriften über die das Amt Dresden betreffenden Rechnungsabhörungen umfassen die Jahre 1389 bis 1408, 1433 bis 1438 und 1441 bis 1480[1]. Die älteren derselben


  1. WA Nr. 4, 6, 8, 10, 12a, 14, 16 – 18, 20 – 26, 28 – 30.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/32&oldid=- (Version vom 22.11.2023)