Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/59

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

nach der Friedrichsbrücke zu. Nach dem von Gurlitt entworfenen Plane in der Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler Heft 22, Tafel XI, bez. S. 315 würde das Weichbild ursprünglich über den jetzigen Theaterplatz gegangen und 1554 etwas hinausgerückt worden sein. Sollte dagegen der jetzige Lauf des Mühlgrabens auch in der älteren Zeit derselbe oder wenigstens seine Mündung in die Elbe dieselbe gewesen sein wie heute, so wäre das Weichbild an dieser Stelle etwas nach der Stadt hereingerückt worden. Als Grund dazu könnte angenommen werden, daß man die zu dem inzwischen erworbenen Ostravorwerke gehörigen Wiesen- und Feldgrundstücke zwischen Mühlgraben und Stallstraße nicht in das städtische Weichbild einbezirken wollte; später, und noch im 18. Jahrhundert, werden die dortigen Wiesenflächen immer als die Ostrawiesen bezeichnet, auch der Packhof, der früher als Holzhof diente, hieß der Ostraer Holzhof. Von der Friedrichsbrücke ging das Weichbild bis an die „bischöfliche Rainung“ und an derselben hin (vermutlich entlang der Weißeritz) bis an die Brücke bei Löbtau, von da wendete es sich den Zelleschen Weg entlang nach Strehlen und diesen Ort, oder vielmehr seine Flur durchschneidend nach der Elbe zu.

Mit vollständiger Sicherheit läßt sich auch hier der Lauf des Weichbildes nicht mehr feststellen[1].

Die durchgreifendste Veränderung, welche die ganze Ämterverwaltung erfuhr, war die Regelung hinsichtlich der Geschäfts- und Rechnungsführung durch Kurfürst Augusts Befehl von 1559 und die Abschaffung der Naturalbezüge des Amtspersonals durch das Reskript von 1563. Erst damit verloren die Ämter den althergebrachten Charakter einer Art Gutswirtschaft und Gutsverwaltung und wurden mehr und mehr zu Behörden im Sinne der neueren Zeit.

Die Anfänge zu diesen Änderungen reichen bis zum Jahre 1549 zurück. Kurfürst Moritz, der schon durch die Anlegung der Erbbücher den Anfang einer neuen Ordnung gemacht hatte, war bestrebt, noch weitere Verbesserungen herbeizuführen, und erließ zu diesem Zwecke Befehle an die Ämter, laut deren die Einbringung von Resten, die Ablieferung vereinnahmter Gelder, die Ablegung von Rechnungen, die Rückzahlung von Vorschüssen, die Erstattung von Geldern für durch die Amtleute und Schösser entnommene Naturalien und


  1. Richter, Verfassungsgeschichte S. 56 flg. und Rißschr. III Fach 40 Nr. 15.
Empfohlene Zitierweise:
Heinrich Haug: Das kurfürstliche Amt Dresden vom 14. bis zum 19. Jahrhundert. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Wilhelm Baensch' Verlagshandlung, Dresden 1902, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft16VereinGeschichteDresden1902.pdf/59&oldid=- (Version vom 22.11.2023)