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(auch des italienischen Personals). Sein ihm angeborener, alle in Bann schlagender Humor, dazu seine außerordentlichen Dirigentenfähigkeiten – er war hervorragender Partiturspieler und mit überlegener Geistesgegenwart, die gerade fürs Theater notwendig ist, gerüstet – ebneten ihm schnell die Bahn. Morlacchi war nicht Klavierspieler.

Am Ende des ersten Jahres bekundete Reissiger selbst in einem Schreiben an Lüttichau[1], daß er nun gern in Dresden bleiben möchte und ihm die lebenslängliche Anstellung erwünscht wäre. Dazu hätte er gern nach einem weiteren Jahr den Titel Königlicher Kapellmeister. Lüttichau schrieb daraufhin an den König, und ich kann nicht unterlassen, den Wortlaut mitzuteilen. Es heißt[2]: „Seit dem Dezember vorigen Jahres ist der Musikdirektor Reissiger in dieser Qualität mit einem Gehalt von 1000 Talern bei dem Kgl. Hoftheater angestellt gewesen. Da jedoch der mit ihm deshalb abgeschlossene Kontrakt nur auf ein Jahr lautet, so würde dieses Verhältnis mit dem Schlusse des Monats November dieses Jahres zu Ende gehen. Reissiger hat mir daher seine Wünsche in dieser Beziehung zu erkennen gegeben und würde sich sehr glücklich schätzen, wenn ihm der Posten eines Musikdirektors nun ad dies vitae als förmliche Dienstanstellung zugesichert, ihm dabei eine Zulage von 2 bis 300 Talern bewilligt und zugleich die Aussicht auf künftige Übertragung der Stelle eines Kapellmeisters eröffnet würde. Was nun Reissigers bisherige Qualifikation betrifft, so ist ihm in dieser Hinsicht das unbedingteste Lob nicht zu versagen. Er hat seit seiner Anstellung einen Eifer und Fleiß gezeigt, welche wahrhaft musterhaft zu nennen sind, indem er nicht bloß den Dienst bei der deutschen Oper ganz allein verwaltet, sondern auch bei Morlacchis eingetretener Kränklichkeit und nachheriger längerer Badekur bei der italienischen Oper nicht nur fleißigst assistiert, sondern solche länger als sechs Monate fast allein dirigiert hat. Seine musikalische Kenntnis hat er durch mehrere seitdem gelieferte Kompositionen von Sonaten, Liedern usw. an den Tag gelegt, auch wird eine von ihm in Musik gesetzte Messe Ew. Königl. Majestät Allerhöchstes Urteil selbst darüber bestimmen. Hiernächst hat er sich die Achtung und Liebe seiner Untergebenen, namentlich der musikalischen Kapelle, in hohem Grade erworben, und auch ich habe stets Ursache gehabt, mit seinem Benehmen zufrieden zu sein.

Bei solchen Vorzügen und Talenten scheint es mir daher allerdings wünschenswert und für den königlichen Dienst zweckmäßig, einen so bewährten und brauchbaren Mann demselben für immer zu gewinnen.“

Weiter unten heißt es dann: „Ew. Königl. Majestät möchte geruhen, den Posten eines Musikdirektors nunmehr auf Lebenszeit mit der Aussicht auf eine künftige Anstellung als Kapellmeister zu übertragen, wobei es ganz in Ew. Königl. Majestät Gnade gestellt bleibt, ob Allerhöchst dem Reissiger bereits mit dem ersten Jahre seiner neuen Anstellung mit einer Zulage zu seinem bisherigen Gehalte von 200 Talern zu beglücken oder diese Allerhöchste Gnade ihm erst für das zweite Jahr angedeihen lassen wollen.“


  1. Vgl. Reissiger-Akten des Kgl. Hoftheaters in Dresden. Schreiben vom 2. August 1827.
  2. Es ist auf wörtliche Anführung der Zeugnisse besonderer Wert gelegt worden, um das landläufige Urteil über R. gleich hier zu zerstören und nicht durch Verweisen auf die Stellen erst wieder Umwege zu schaffen.