Seite:Kurze Nachricht von der Kirche Unitas Fratrum.djvu/19

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dem Mährischen, Lutherischen und Calvinischen, ihre alte Stellen und eigene Verfassungen im Synodo generali, als worinnen die Unität eigentlich zu suchen ist, wieder verschaffet und zwey Summi Theologi der Lutherischen und Reformirten Kirchen, als Administratores der beiden presbyterianischen Troporum, auf dem Synodo introducirt worden sind.


§. XI.
Ihre Tropi.

Tropus heist, die besondere Art und Weise, welche dieser oder jener Abtheilung in der Brüder-Kirche eigen ist, die Göttliche Wahrheit zu begreifen und vorzutragen. Die Brüder haben nicht klüger seyn wollen als ihre Vorfahren. Weil sich nun mit ihnen, so wie mit jenen, sehr viele aus beiden Evangelischen Religionen vereinigt hatten; so haben sie auch die verschiedenen Tropos wieder aus einander gesetzt, damit kein Mischmasch in ihren Gemeinen entstünde, woraus entweder eine Gleichgültigkeit der Religion, oder ein heimliches Secten-Wesen werden könte, sondern die verschiedenen Arten, die Wahrheit zu begreifen, bey unvermerktem Anwachs, ohne allzugrosses Aufsehen einander ausweichen, und der stärkere den schwächeren Theil nicht aufreiben möchte. Die Tropi verhüten den Schein eines Abfalls von der Religion, darinnen man geboren und erzogen ist, und den daher entstehenden Haß gegen die vorige Parthey; halten auch sowol denen, die die Brüder wieder verlassen wollen, als den Kindern, die etwa nicht ihrer Eltern Sinnes sind, die Thür in die andere Evangelische Religionen offen, daß sie ohne Aufsehen dahin wiederkehren können, woher sie gekommen waren. Im Synodo haben sie alle drey gleiches Ansehen und Rechte, und der Tropus, der eben den meisten Geist hat, der hat auch zu der Zeit das meiste Gewicht.


§. XII.
Synodi provinciales.

Der Synodus ist entweder Provincialis oder Generalis. Jener ist eine von den Senioribus politicis alle Jahr berufene