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Lorenz Christoph Mizler (1711–1778): Mizler Musikalische Bibliothek Bd4 1754

sey, und die Gabe habe geistreich und erbaulich zu schreiben, sondern auch Einsicht in die Musik habe, daß er die Texte nach derselben gebührend einrichten könne.

3. Was die Arien ins besondere betrift, so hat die Societät folgende Regeln ausgemacht. a) Eine Arie soll aus zwey Theilen bestehen, und zu Ende des ersten Theils völlig der Verstand geschlossen seyn. b) Der Affect muß in einem ieden Theil nur einer und derselbe seyn: doch kann im zweyten Theil ein anderer, ia wiedriger Affect herrschen. c) Eine Wiederhohlung vom Anfange, wenigstens von zwey Zeilen, schickt sich zur Musik sehr wohl, in einer Arie. d) Fragen sind am Schluß einer Arie nicht anzubringen.

4. Von Recitativen ist bestimmt: daß zwar die Reime ohne Schaden fehlen könnten, aber doch besser wäre, solche mit Reimen zu verfertigen, wenigstens am Schlusse des Recitativs, wie es die Italienischen Poeten gemeiniglich zu halten pflegen. Trochäische Verse schicken sich nicht wohl zu Recitativen, auser im Arioso, am besten aber die Jambischen, als die zu Erzählungen am bequemsten sind. Weil man auch in den Recitativen, der hergebrachten Weise nach, die Art der Madrigalen hauptsächlich zur Richtschnur haben soll, in welchen der längste Vers nur elf Sylben hat; so müssen die gar zu langen Verse von 14, 15, biß 18 und 19 Sylben gänzlich vermieden werden.

Empfohlene Zitierweise:
Lorenz Christoph Mizler (1711–1778): Mizler Musikalische Bibliothek Bd4 1754. Mizlerischer Bücher-Verlag, Leipzig 1754, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mizler_Musikalische_Bibliothek_Bd4_1754.pdf/112&oldid=- (Version vom 18.12.2023)