Seite:OAB Sulz.djvu/171

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Dornhan hatte ein angesehenes Gericht, das auf offenem Markte, wo der Richter an jedem Freitag zu Gericht sitzen mußte, abgehalten wurde.

Etwa 1/4 Stunde nördlich vom Ort stand früher der sogenannte Wasserthurm, in welchen das Wasser vom Thal herauf mittelst Druckwerks gepumpt und von demselben aus in die Stadt geleitet wurde. Westlich (1/4 Stunde) soll noch früher auf den sog. Wasserthurmäckern ein ähnlicher Wasserthurm gestanden haben, der sein Wasser aus dem Heimbach-Thälchen erhielt und es alsdann der Stadt zuführte. In der Vorstadt „Breite“ stand die St. Leonhards-Kapelle, und etwa 1/4 Stunde nordöstlich vom Ort in der sog. Braunhalde noch im Jahr 1564 ein Gutleuthaus. An dem Walde Braunhalde stand noch 1564 die St. Wendelinskirche, unfern des Wegs nach Bettenhausen und bei derselben an der St. Wendelinssteige ein Bruderhaus.

An der Kirche ist ein Stadtpfarrer angestellt; die Parochie besteht aus dem Mutterort und den Filialen: Busenweiler, Betzweiler, Gundelshausen, Brandeck, Braunhalden und Dobel. Der erste evangelische Pfarrer war Melchior Glaser von 15..–1564.

Dornhan gehörte den Grafen von Sulz in deren frühesten Zeiten. Die Formen, unter welchen sein Name vorkommt, sind Turnheim 782 (Cod. Laur. nr. 3314, allerdings nicht in gleichzeitiger Aufzeichnung erhalten), Dahun 1048 (Wirt. Urk.Buch 1, 271), 1246 (Schmid, Mon. Hohenb. 16), Dorinhein um 1099, 1101 (Wirt. Urk.Buch 1, 315. 328), Dornhain 1251, 1314 (St. A., Schmid a. a. O. S. 195).

Ein Hainrich von Dornhain erscheint im Jahr 1314 als Zeuge (Schmid a. a. O. 195).

Es erhielten hiesige Besitzungen im Jahr 782 das Kloster Lorsch, 1048 die Domherren zu Basel, 1095 – wahrscheinlich von dem Grafen Alwig von Sulz – das Kloster Alpirsbach, welches seinen hiesigen Besitz frühe erweiterte. Von den gräflich Sulz’schen Gütern kam – wohl, wie Anderes, in der Mitte des 13. Jahrhunderts – an die Herren von Geroldseck ein Hof, welchen von diesen 1339 das zuletzt genannte Kloster erwarb.

Vermuthlich durch Heirath (vrgl. Gerbert, Hist. nigr. silv. 3, 194) erhielt um 1250 von den Grafen von Sulz hiesige Vogteirechte Egiloph von Wartenberg, welcher hiemit den Ritter Volmar von Brandeck belehnte. Als dessen Gerechtsame dem Kl. Alpirsbach gegenüber streitig wurde, bestimmte 1251 ein Schiedsgericht solche

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Sulz. Karl Aue, Stuttgart 1863, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Sulz.djvu/171&oldid=- (Version vom 1.8.2018)