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welcher nach dem Übergang der Grafschaft an Württemberg in dessen Dienste trat.

Die Unterthanen der Grafschaft, insbesondere die Städte, hatten sich einer Reihe, allerdings nicht gerade seltener Freiheiten und Privilegien zu erfreuen: so verlieh K. Karl IV. den 20. Juni 1349 der Gräfin Margarethe von Hohenberg und ihrem Sohn Gr. Rudolph (III.) das Recht, daß ihre Leute, Diener, Bürger und Bauern, in der Stadt Rottenburg oder sonstwo gesessen, nur vor dem Rottenburger Schultheißen Recht nehmen durften, sprach den 5. April 1362 es ganz allgemein aus, daß die Hohenberger Diener, Mannen, Eigenleute vor kein fremdes Gericht oder Landgericht gezogen werden sollten, erlaubte den 1. Sept. 1378 dem genannten Grafen, das Landgericht in dem Dorfe Wendelsheim in seine Stadt Rottenburg zu verlegen, und gab deren Schultheißen und Richtern Gewalt, in allen Sachen in demselben Landgericht mit Rittern und Edelleuten Recht und Urtheil zu sprechen, während K. Wenzel den 22. Juli 1384 noch weiter nicht nur verordnete, daß die hohenbergischen Diener, Landleute, Bürger und Bauern nur vor ihr jeweiliges Gericht zu laden seien, sondern auch gestattete, daß die zu dieser Herrschaft gehörigen Schlösser, Städte, Märkte und Dörfer offene Ächter aufnehmen und beherbergen durften. Diese Privilegien und Freiheiten[1] bestätigten namentlich K. Friedrich IV. den 23. Juli 1442 und den 15. Nov. 1452 in zwei besonderen Urkunden, die eine auf Bitte der hohenbergischen Städte, die andere auf Bitte Herz. Albrechts VI., dieser selbst den 14. Sept. 1453, Herz. Sigmund den 1. Sept. 1471, K. Maximilian I. den 19. Mai 1482 und nach Einlösung der zollernschen Pfandschaft von Neuem den 9. April 1509, K. Ferdinand, welcher zudem am 13. Sept. 1544 ein weiteres Privileg, das Verbot der wucherlichen Contrakte der Juden, beifügte, und so fort in stets gleichlautender Form, z. B. Erzherz. Leopold den 12. Okt. 1627, Erzh. Ferdinand Karl den 31. Jan. 1653, K. Leopold I. den 16. Sept. 1666, K. Joseph I. den 5. Sept. 1708, K. Maria Theresia den 24. April 1751, K. Joseph II. den 3. Mai 1782 u. s. w.

Insbesondere die Angehörigen der oberen Grafschaft erwarben sich, zum Theil durch Geldvorschüsse, Verdienste um Herz. Sigmund, daher er ihnen den 26. Aug. 1482 versprach, sie von der unteren Herrschaft und dem Haus Österreich nie


  1. Vergl. Schmid Urkb. S. 417. 504. 626. 635. 692. 873.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0183.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)