Seite:OASpaichingen0185.jpg

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unsere Grafschaft Theil an der landständischen Verfassung, welche von K. Maximilian I. im J. 1516 begründet wurde, ihre förmliche Ausbildung jedoch erst unter K. Leopold I., unter welchem die österreichischen Vorlande wieder unmittelbar der kaiserlichen Regierung unterstellt wurden, erhalten haben dürfte (vergl. oben S. 179).[1] Der Wirkungskreis dieser (61) Stände beschränkte sich übrigens auf die Anforderungen der Regierung in Geld- und Rekrutirungssachen, auf die Vertheilung der Steuern und auf die Verwaltung der Landschaftskasse. Bei dem sog. ständischen Conseß zu Ehingen, welcher seit 1764 an die Stelle der von den Gotteshäusern und dem landsässigen Adel durch Beamte, von den Städten und Dörfern durch selbstgewählte Abgeordnete beschickten Landtage trat, wurden die hohenbergischen Städte durch Rottenburg vertreten. – Die jährliche Steuer der ganzen Grafschaft betrug bei einem sog. Substratum von 55.244 fl. 44 kr. im Ganzen 13.847 fl. 14 kr., wovon die Stadt Rottenburg 2260 fl. 50 kr. trafen. – Über Zölle, Weg- und Brückengelder, Flötzen u. s. w. bestanden vielfach eigene Übereinkünfte; so wurde das Flötzen und Fischen auf dem Neckar und in den Bächen Glatt, Lauter und Heimbach durch Recesse zwischen Hohenberg, Württemberg und Eßlingen vom 12. Okt. 1484, 26. Juni 1590, 15. Juni 1593, 1. Sept. 1613, 20./30. April 1664, 20. Sept. 1740 geregelt. 1

In dem Umfang der Grafschaft Hohenberg (im engeren Sinne), wie sich dieselbe allmählig zur Zeit des Blühens des gräfl. hohenbergischen Hauses entwickelt hatte und wie sie uns in ihren Hauptbestandtheilen schon in der Geschichte dieser Grafen entgegengetreten ist, befand sich eine beträchtliche Anzahl von Burgen, Städten, Dörfern, Weilern und Höfen, denen sich eine Menge von einzelnen Besitzungen, Einkünften und Rechten auch an anderen Orten anschloß. Mancherlei Besitz und manches Rechtsverhältniß läßt sich heutzutage natürlich mit Sicherheit nicht mehr ergründen, manches kam im Verlaufe der Zeit hinzu, manches, auch schon zur Zeit, da die Grafschaft wenigstens im Allgemeinen noch im Besitz der Familie war, wieder hinweg. Zudem besitzen wir kein vollständiges Verzeichniß der


  1. Vergl. zum Folgenden namentlich [Hormayr] Archiv für Süddeutschend 1, 69 ff.: „Ständische Verfassungen in Tyrol, Vorarlberg und Schwäbisch-Österreich“; sodann auch Beschr. des Oberamts Ehingen S. 94 ff. und des Oberamts Rottenburg S. 22, sowie Vanotti, „Über das Steuerwesen in den schwäbisch-österreichischen Landen“ in Württ. Jahrbb. 1825 S. 398 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0185.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)