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Bestandtheil der oberen Grafschaft und als in die Delkhofer Mühle bannpflichtig (vrgl. oben S. 279). Die österreichische Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 nennt alle Hoheitsrechte allhier österreichisch. – Hinsichtlich des Bezugs des großen und kleinen Zehenten galt im Allgemeinen dasselbe wie bei Rathshausen.

Eine hiesige Kaplanei erscheint schon um die Mitte des 16. Jahrhunderts; ihr Kollator mit Nominations- und Präsentationsrecht war nach der Hohenberger Erneuerung vom J. 1582 die Herrschaft. Dieselbe wurde den 1. Febr. 1831 durch das Rottenburger Ordinariat im Einverständniß mit der Staatsregierung, welch’ letzterer das Patronat bis heutzutage verblieb, zur Pfarrei erhoben.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 407. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0407.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)