Seite:OberamtTuttlingen0325.jpg

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Eid geleistet; es nahm der Prälat die Glückwünsche seiner Begleitung und einiger Gäste, die sich eingefunden, in Empfang, und endlich wurde die Feierlichkeit mit einem solennen Mahle der Gemeinde und Herren beschlossen (Martini 67 und 95). 1762 und schon in früheren Jahren war Gunningen mit seinen gangbaren Leuten nach Seitingen, mit Altersschwachen u. s. w. nach Durchhausen eingepfarrt. Die Jugend wurde für jedes Versäumniß des Gottesdienstes mit 15 Kreuzer bestraft. Jeder Wirth durfte bei Vermeidung von ordentlichen Strafen in Seitingen und Durchhausen bei dieser Gelegenheit kein Getränk verabfolgen. Fluchen, Kunkelstubenbesuch, Müßiggang wurden empfindlich gestraft. St. Georgen hatte seit vielen Jahren die einzige und zugleich höchste Gerichtsbarkeit ohne Appellation an auswärtige Gerichtshöfe, zudem Vogteigerechtigkeit. Bedeutende Holzfrevel wurden bis auf 3 fl. gestraft. (St. Arch.). 1633 wurden an den Priester zu Seitingen für die Pastoration von Gunningen 9 fl., dem in Durchhausen 19 fl. gegeben (St. Arch.). Gunningen war stets an Österreich kollektationspflichtig. Kloster St. Georgen hatte auch das Hagestolzenrecht; so bezog es 1715 von einem Hagestolzen nach dessen Tod aus 500 fl. zurückgelassenem Vermögen 50 fl. (eb.). Das Pfründvermögen bestand in 4050 fl. zu 5 %. Die Kirchenfabrik bezog Gilten. Der Novalzehnten war strittig mit Seitingen (eb.). Lehen in Gunningen waren: das Heiligenlehen, das Eßlinger-, das Domprobsteilehen, das St. Niklasgut, das Berings- oder Kammergut, das Württembergische, dann St. Blasische, endlich St. Georgische, das Rottenmünster- jetzt Pfarreilehen, das Hohenzollern’sche, Michel Haug’sche, Urban Schlecht’sche, Widdums- und Omeisenlehen, Karler- jetzt Karpfengut, Freiburgerhof, Böheimslehen, Heiligengut, Mösenlehen, Aigenhof, Mayerhof (eb.). 1766 ff. Beschwerden Gunningens bei Österreich gegen Kloster Sankt Georgen wegen ungebührlicher Forderungen (Tuttl. Akten).

Pfarrer: 1275 Mag. Konrad. Theogen Rombach bis 1816; Felix Rauscher 1817; Jos. Emhardt 1836; Kaspar Brauch 1839; Hipp. Fricker 1867; Fridolin Horn 1876.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 325. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0325.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)