Seite:OberamtTuttlingen0357.jpg

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Die Steuer wurde nach Ehingen entrichtet. 1372 waren die Orte mit Fridingen dem K. Karl IV. zu Lehen aufgegeben worden. Die Herren von Wernwag starben Anfang des 16. Jahrh. mit Georg von W., Vogt auf Wildenstein, aus; wann sie ihre Stammherrschaft verloren, ist unbekannt; es wurden die Herren von Laubenberg 1467 mit der Herrschaft belehnt. Die Wernwager Linie der Laubenberg starb 1629 mit Friedr. v. Laubenberg aus, und das Lehen kam kraft der 1613 ertheilten Exspektanz an die Heiligenberger Linie des Hauses Fürstenberg, doch gegen Abfertigung der laubenbergischen Erben mit 21.500 fl.; 1695 zog Österreich, nachdem dasselbe vorübergehend wegen der bekannten politischen Stellung der Linie Fürstenberg-Heiligenberg sequestrirt worden, Wernwag ein, in Folge Urtheils des Lehengerichtes als caduc, weil Egon Anton die rechtzeitige Belehnung versäumt hatte, belehnte 1698 den Pfalzgrafen von Sulzbach damit, löste diesen aber bald wieder mit 56.000 fl. ab und gab es 1702 dem kais. Reichshofrath Jo. Ludwig Konstantin Eucharius Freih. von Ulm mit der Grafschaft Hohenberg zu Pfand, für sich angeschlagen zu 5000 fl. jährlich (O.-A. Spaichingen S. 179); 1721 dessen Sohn Marq. Wilh. Friedr. v. Ulm als Lehen sammt Blutbann, Geleit, Forstherrlichkeit und Niedergerichten. Fürstenberg prozessirte bis 1730 bei den oberösterreichischen Stellen, ließ sich endlich mit 20.000 fl. abfinden. (Mitth. aus dem Arch. Donauesch.)

Um 1550 hatten die Ifflingen als zeitweilige Inhaber von Wernwag 90 Malter Zehnten zu Renquishausen (Ruckg. Rottw. 3, 451); 1553 wurde ihnen aller Großzehnte, aller Kleinzehnte der Pfarrei zugesprochen (St.-Arch.)

Als 1805 Württemberg die ritterschaftlichen Gebiete bekam, blieben die Herren von Ulm Grundherren in den wernwagischen Orten und als 1830 Ferd. v. Ulm Schloß Wernwag mit den Dörfern Schwenningen, Heinstetten, Hartheim sammt Langenbrunnen an Fürstenberg um 150.000 fl. verkaufte, noch in Kolbingen und Renquishausen. Durch die Ablösung der Grundlasten und den Verkauf der Eigengüter an die Einwohner 1858 hörte auch dieses Verhältnis auf.

Die Vogtei gehörte mit Schloß Brunnnen zur Herrschaft Mühlheim. (Urk. v. 28. Sept. 1391. Schmid Zoll. Hohenb. S. III.)

Besitz in Kolbingen und Renquishausen hatte das Kloster Beuron, nämlich Leute und Höfe in Kolbingen, Leute und Güter

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 357. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0357.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)