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des Welschenbergs 1657 und 58 eingelöst wurde. Außerdem waren noch andere Gläubiger immittirt, als: die Stobenhörerschen Erben in Memmingen mit 2250 fl., die Schmid’schen Erben mit 1000 fl., die Gemeinde Stetten selbst mit 1000 fl., die Frau Anastasia von Enzberg mit Heiratgut von 4400 fl. und jährlichen Leibgeding von 150 fl. Kl. Zwiefalten zedirte seine Forderung um 3500 fl. an die Welschenbergverwaltung; 1600 fl. sollen hiebei verehrt worden sein. Auch brachte die Wohlfahrtsadministration und das Stobenhörer’sche Kapital nur 2250 fl., sowie das Schmid’sche nur 600 fl. an sich. Die Gemeinde Stetten erhielt nichts, ebenso die Frau von Enzberg. Doch brachte jene Administration Stetten und Lippach an sich, bis um 1775 durch k. k. Spruch die Familie Enzberg wieder zum Besitz gelangte, nachdem die Wallfahrtskirche vollkommen indemnisiret worden (vgl. Mühlheim mit Welschenberg). Über ein Gefecht bei Stetten 1633 s. Tuttlingen und Mühlheim. 1799 25. März steht hier Vandamme. 1800 4. Mai war ein Gefecht.

Martini 1538 verkauft Kloster Allerheiligen seine Leibeigenen zu Worndorf, Buchen, Nendingen, Stetten, Mahlstetten, Bettingen, Küngsheim und Irrendorf an Friedr. von Enzberg (Mühlh. Arch.). 1716 vergleichen sich Mühlheim und Stetten wegen eines Waidgangs (St. Arch.). 1723 erklärt Bischof von Konstanz, daß Stetten und der Schäferhof keine Konstanzer Lehen sind (eb.).

Pfarrer: Fr. X. Barmettler; Karl Reiniger 1850; Ant. Köhler 1858; Alb. Garb 1867.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 442. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0442.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)