Seite:OberamtTuttlingen0465.jpg

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aus unserer Familie, an’s Kl. St. Georgen ein Hofgut hier mit 3 Mansen geschenkt (Mone Z. s. 9, 203, W. Urk. B. 2, 199). Montag nach Palmtag 1435 aber verkauft Anna, Konrads von Thanheim Wittwe, von Villingen, (daher wohl eine Maierin) an Bruno von Lupfen ihre Burg zu Thuningen (St. Arch.). Schon 1299 ist Thuningen in der Hauptsache lupfisch und wird von Eberhard I., Landgrafen von Stühlingen (samt Schura) an seinen Vetter Heinrich von Lupfen gegeben (Sattl. Top. 343). Bruno von Lupfen verkaufte es 1432 an Heinrich von Blumberg (Sattl. Top. 345). Von ihm muß es an Stefan von Emershofen, den Mitbesitzer der Herrschaft Karpfen, gekommen sein (vgl. Trossingen). Denn während es im Verkauf Bruno’s an die Brüder von Fridingen 1437 nicht ist, ist es dagegen in dem vom 9. Juli 1444, worin Stefan von Emershofen und Rudolf von Fridingen beide Herrschaften an Wirtemberg abtreten; nicht ohne daß die Grafen von Lupfen noch im 16. Jahrh. hier mit Besitz vorkommen, der später auf Pappenheim und Fürstenberg übergeht.

Begütert war hier auch Kl. Rottenmünster, ferner von Villingen die St. Maria Magdalenapfründe, die Siechenpflege, der St. Erhardsaltar; weiter Kl. St. Katharinathal bei Dießenhofen, Kl. Amtenhausen (mit 4 Lehengütern), Kl. St. Blasien (Tuttl. Akten). – Die hohe Obrigkeit beanspruchte Fürstenberg wegen der Landgrafschaft in der Baar, woraus sich mancherlei Streit entspann (vgl. Regg. 1708).

Die Pfarrei war 1275 mit einem Rektor besetzt und gehörte in’s Dekanat Kirchen. Um 1360–70 ist Thuningen selber Dekanatssitz. Kirchensatz und Zehnten hatte die 1354 entstandene Elendspflege in Villingen, welche dieselben von meist bürgerlichen Inhabern, aber auch von einem Junker von Falkenstein erkauft hatte (Pfarrakten). Das Meiste war lupfisches Lehen. Nur ein Theil der Zehnten gieng von Reichenau zu Lehen, ohne daß bekannt wäre, woher dieser Besitz stammt; vielleicht von Sunthausen, welches unter den Vergabungen an Reichenau vorkommt. (Regg. 1566). Die Zehnten wurden von den Zehntpflichtigen (der sog. Zehntgemeinschaft) mit allen Rechten und Lasten der Elendspflege in Villingen im J. 1845 abgekauft, und gieng ebendamit auch das Eigenthumsrecht an die Pfarrdotation auf dieselbe über, während das Nominationsrecht den Pfarrer betreffend in Folge dieses Kaufs an die Krone Württemberg fiel. Nach Thuningen waren auch die evangelischen Einwohner von Sunthausen

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 465. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0465.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)