Seite:OberamtTuttlingen0564.jpg

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die Schlösser Randeck, Fridingen u. a. An Hohentwiel wagten sie sich nicht, ebenso bei einem zweiten im Mai, wo in einem Scharmützel ein Klingenberg fiel. 1511 waren im Besitz Heinrichs Bruder Kaspar und die Brüder Albrecht und Eberhard. Kaspar hatte seine Hälfte seinem Sohne Hans Heinrich abgetreten, und dieser wollte den Burgfrieden von 1475 nicht beschwören, sondern schloß vielmehr mit H. Ulrich 6. Jan. 1511 zu Stuttgart einen Vertrag ab, dem Herzog mit dem Schlosse Hohentwiel wider jedermann zu dienen, wofür er jährlich 200 fl. haben sollte. Solange Albrecht und Eberhard noch leben, wolle der Herzog den Burgfriedensvertrag achten; nachher sollte aber dieser dem andern Vertrag in keiner Weise Eintrag thun. Ein neuer Hausvertrag der Klingenberger suchte diesem Vertrag seine gefährliche Spitze zu nehmen; bald aber entstand ein längerer Zwist zwischen denselben. Albrecht und sein Vetter Hans Heinrich kamen durch Vergleich mit der Möhringer Linie in den Alleinbesitz der Burg. Ersterer, kaiserlicher Rath, neigte zu Österreich, und letzterer hätte jenen gern verdrängt. Vergeblich lud ihn der Kaiser nach Innsbruck zur Rechtfertigung und forderte ihn dann schriftlich auf, auf der Burg alles in den alten Stand zu setzen, namentlich Albrechts Gemahlin ungefährdet zu lassen; ob es geschehen, ist nicht bekannt; dagegen gab Albrecht 1517 seinen Antheil dem Kaiser zu Lehen auf, wogegen Hans Heinrich protestirte. Das Lehensverhältnis ward wieder gelöst, und auch er bewilligte 1518 Österreich das Öffnungsrecht; Albrecht sollte keinen ständigen Aufenthalt in Hohentwiel mehr nehmen, Österreich aber einen Burgvogt halten dürfen. Der Vertrag mit H. Ulrich sollte mit dem Tode eines der Betheiligten enden. Aber es kam anders. Gerade die Vertreibung H. Ulrichs 1519 wurde der Weg zur Erwerbung der Burg für Wirtemberg. Ehe noch das zaudernde Österreich den Burgvogt auf Hohentwiel eingeführt, hatte Ulrich sich auf Hohentwiel begeben und die Burg in Vertheidigungsstand gesetzt, in der Hoffnung, von hier aus mit Hilfe der Eidgenossen sein Land wieder zu erobern. 23. Mai 1521 schloß er mit Hans Heinrich zu Mömpelgard einen neuen Vertrag, wornach dem Herzog bis zu seiner Wiedereinsetzung die Burg ganz, nachher aber das Öffnungsrecht zustehen soll. Max Stumpf von Schweinberg wurde zum Befehlshaber der Besatzung aufgestellt. Österreich vernahm die Nachricht mit merklichem Mißfallen, wie K. Karl V. selbst aus Brüssel schrieb und befahl, deßwegen Tuttlingen und den „Haundberg“ mit guter Wache

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 564. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0564.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)