Seite:OberamtTuttlingen0576.jpg

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Kriegsrath auf Hohentwiel beschloß, vom General Lecourbe einen dreitägigen Waffenstillstand zu verlangen, um Verhaltungsbefehle vom Herzog einzuholen; derselbe drang aber auf schleunige Übergabe, welche Vandamme in die scheinbar billigste Form kleidete: daß nämlich der abgezogenen Besatzung, wenn die Franzosen das Land räumen müßten, die Festung wieder zugestellt werde; sobald aber Württemberg mit Frankreich in Friedensunterhandlungen trete, getraue er sich ohnedies die Zurückgabe derselben zu versprechen. Nun war der Kriegsrath auf Hohentwiel bald einig, daß, da auf den größten Theil der Mannschaft kein Verlaß, der Widerstand unmöglich und eine ehrenvolle Kapitulation das Beste sei. Wolff schloß dieselbe ab, worin der letzte wichtigste von ihm vorgelegte Artikel lautete; „Der General Vandamme wiederholt sein Versprechen, daß im Friedensvertrag die französische Republik sich dafür interessiren wird (s’ intéressera), daß Hohentwiel bei Württemberg bleibt und ihm im gleichen Zustand wieder zugestellt wird.“ Dafür setzte aber Vandamme den unmißverständlichen Satz: „Der General Vandamme verspricht, beim Obergeneral und der Regierung der Republik alles zu thun, daß man sein Versprechen halte; er verbürgt sich dafür mit seiner Ehre.“ Am andern Morgen zog die Besatzung ab und besetzten die Franzosen die Festung. Zu Bilfinger, der in Liptingen den Feldzeugmeister Kray antraf, sagte dieser: So, den Franzosen haben Sie Hohentwiel übergeben, und von uns haben Sie keinen Offizier eingelassen! Bilfinger und Wolff wurden am 27. Mai zu Dinkelsbühl vom Kriegsgericht zum Tode verurtheilt, aber zur Kassation und Einsperrung, beziehungsweise (Bilfinger) Internirung begnadigt. Am 10. Okt. begann von Seiten der Franzosen die Zerstörung der Festung und nahm ihren Fortgang, da, wie der Kriegsminister Berthier auf ergangene Einsprache erwiderte, Vandamme sich zwar für sie verwendet hatte, aber der erste Konsul „aus höheren Rücksichten“ keinen Werth darauf legen konnte. Am 1. März war das Werk vollendet. 1

Bis 1821 geschah nichts zur Erhaltung der Ruine, namentlich der größtentheils noch unversehrten Gewölbe. Erst bei der in diesem Jahr vorgenommenen Gesammtverpachtung der Domänen Hohentwiel und Bruderhof, wurde etwas besser gesorgt, wenigstens Verschluß und Aufsicht angeordnet, im allgemeinen aber bis heute die Baulichkeiten dem Verfalle überlassen. Aus dem Jahre 1847 stammt ein Entwurf der Wiederherstellung von der Hand des Ulmer Festungsdirektors v. Prittwitz, wornach bei

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 576. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0576.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)