Seite:Oberamt Laupheim 080.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Aufkündung, so daß die Grafschaft Kirchberg zunächst immer noch nur als Pfandschaft in den Händen der Fugger blieb. Allein letztere Herren wußten die neue Erwerbung fester zu halten. Am Schlusse desselben Jahrs 1507 ist Jakob Fugger bereits kaiserlicher Rath und erhält auch noch den Blutbann als österreichisches Lehen; später wurde er in den Grafenstand erhoben. Als Pfand von Österreich vererbten sich, da er im Jahr 1525 kinderlos starb, seine sämmtlichen Güter auf Bruderskinder, die Grafschaft Kirchberg namentlich auf Raimund Fugger; dieses Verhältniß der Grafschaft Kirchberg zu Österreich dehnte sich in der erwähnten Weise noch zwei Jahrhunderte hindurch unter ein paar Fugger’schen Linien (Braig Wiblingen 170) fort. Wenn auch Österreich während dieser Zeit, in den Jahren 1699 und 1700 den Schutz des Klosters Wiblingen, welcher ausdrücklich bei der Übergabe an Fugger als Bestandtheil der Grafschaft genannt worden war, von derselben endlich nach langem Prozesse trennte, das Kloster zur besondern Herrschaft erklärte und unmittelbar unter die vorderösterreichische Regierung stellt; wenn es überhaupt den Grundsatz der Verjährung nur ungern auf diese Verpfändung Maximimilians I. anwenden lassen zu wollen schien; dennoch brachten es die Fugger Raimundischer Linie im Jahr 1735 endlich dahin, daß ihnen die von ihrem Ahnherrn Jakob erworbenen kirchbergischen Besitzungen, mit Ausnahme Wiblingens, von Österreich als Schildlehen, unter Vorbehalt der Landeshoheit und der daraus fließenden Rechte, für ihren ganzen Mannsstamm nach Bezahlung einer neuen Summe von 525.000 fl., bleibend und fest verliehen wurden. In diesem Verhältniß zu Österreich blieben die Grafen von Fugger mit ihrer Grafschaft Kirchberg bis zum Jahr 1805, wo sich fast das Gesammthaus Fugger der Souveränetät der Krone Bayern unterwarf (Koch et Schöll, Hist. des traités de paix 8, 149, Ersch und Gruber, Encycl. 50, 465).

Außer den Besitzern der Grafschaft Kirchberg selbst und dem im Bezirk ursprünglich selbstangesessenen Adel (siehe bei den einzelnen Orten) kommen mehrere auswärtige adelige Familien, welche viele herrschaftliche Güter erwarben, in Betracht, namentlich die von Ellerbach, von Freiberg, von Rechberg, ferner die Ulmer Patrizier: Besserer, Ehinger, Kraft, Neithardt, Roth, Schad und Strölin (die Klöster, siehe bei 2).

Durch den Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 (§. 5. 13. 24) gingen im alten Besitzstand (A. 1. 5.) folgende Veränderungen vor. Es erhielten als Entschädigung

a) der Markgraf von Baden mit der Reichsstadt Biberach,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 080. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_080.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)