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3. Siegelbild und Siegelform

Die Siegel der merovinger Urkunden zeigen einen von vorn gesehenen Kopf mit langen herabhängenden Haaren, das Bildnis des Königs. Diese einfachen ziemlich roh gearbeiteten Porträtsiegel weichen beim Herrschaftsantritt der Karolinger dem Gemmensiegel. Man verwendet nun ausschließlich, dann neben anderen neu hergerichteten Stempeln antike geschnittene Steine zur Besiegelung der Urkunden[1].

Noch sind die ersten Karolinger wenig wählerisch in der Wahl solcher Gemmen, Pippin siegelte mit einer Bachusmaske (I, Taf. 1, 2), sein Sohn Karlmann mit dem Brustbild einer Bachantin (I, Taf. 1, 3) und Karl der Große verwendete für seine Gerichtsurkunden den Kopf des Jupiter Serapis (I, Taf. 1, 5), doch wählte er ein anderes Bild für sein Hauptsiegel.

Dieses zeigt die Büste des Kaisers Antoninus Pius (I, Taf. 1, 4), und seitdem sind die echten Gemmen römischer Kaiser[2] oder Nachahmungen solcher und antiker Münzen zum Siegeln hergerichtet worden.

Bei der Wahl solcher Kaiserporträts seit Karl dem Großen, dem Erneuerer der weströmischen Kaiserwürde, mag die ideelle Anknüpfung an die römischen Imperatoren, als deren Nachfolger die Karolinger sich fühlten, mitgesprochen haben. Die Münzen, die ja heute noch reichlich gefunden werden, waren zweifellos damals in noch größerer Menge vorhanden, und man darf annehmen, daß sie selbst in dem freilich geringfügigen Geldverkehr noch immer benutzt wurden. Auf ihnen treten die römischen Imperatoren der damaligen Welt im Bilde entgegen. Und so kann es nicht auffallen, daß in den Kaisersiegeln das Bild des Herrschers in ähnlicher Auffassung gegeben wurde, häufig genug sogar mit dem antiken Lorbeerkranz.

Antike Gemmen, mit den Porträts römischer Kaiser wurden seit Karl dem Großen, der, wie erwähnt, mit einer das Porträt des Kaisers Antoninus Pius (I, Taf. 1, 4) darstellenden Gemme siegelte, bis Ludwig dem Deutschen ausschließlich zum Siegeln verwendet, freilich läßt sich die Identität nicht immer mit voller Sicherheit feststellen[3].

Ludwig der Deutsche war der erste, der mit dem bisherigen Brauche brach, seine Kanzlei ließ, unter Anlehnung an die antike Gemme, ein Porträtsiegel[WS 1] (I, Taf. 2, 6. 10) anfertigen, das bei aller Mannigfaltigkeit im einzelnen bis zur Kaiserkrönung Ottos I. maßgebend geblieben ist: ein nach links gewandtes seitliches Brustbild, das durch Schild und Speer, durch Lorbeerkranz oder einfaches Diadem, seit dem 10. Jahrhundert durch eine zackengeschmückte Krone als Bildnis des Herrschers gekennzeichnet ist.

Aber der Gebrauch der antiken Gemme ist deshalb noch nicht von Ludwig dem Deutschen aufgegeben worden. Sein Hauptsiegel bleibt ein den Kaiser Hadrian darstellender antiker Kopf (I, Taf. 2, 7–9), den auch seine gleichnamigen Nachfolger Ludwig III. (I, Taf. 3, 3) und Ludwig IV. (I, Taf. 5, 8) zum Siegeln benutzten und auch Karlmann, sowie Arnulf haben noch antike Gemmen, Köpfe von Bachantinnen, für ihre provisorischen Siegel verwendet (I, Taf. 3, 1; 4, 7)[4].

Nur allmählich vollzog sich in der Karolingerzeit die Umgestaltung der Siegelform von der ovalen der antiken Gemme zur runden. Es ist erklärlich, daß deren schmale Siegelfläche wenig Platz für die Hinzufügung von Schild und Speer bot, auch machte das nötig, den Kopf zum Brustbild umzugestalten und hierfür die runde Form – die päpstliche Bulle war von jeher rund – der Kaisermünzen bei Anfertigung der Stempel zu wählen. Noch ist die Kanzlei beeinflußt von der ovalen, der Gemme unter Ludwig dem Deutschen (I, Taf. 2, 6. 10), aber unter Karlmann (I, Taf. 3, 2) und in Karls III. älteren Siegeln (I, Taf. 3, 4. 5), selbst noch unter Arnulf[5] (I, Taf. 4, 8; 5, 1–3) zeigt sich eine mehr ovale als runde Form. Erst in den späteren Siegeln Karls III. (I, Taf. 3, 7. 8) findet die kreisrunde Eingang, seit Zwentibold (I, Taf. 5, 7) und Ludwig IV. (I, Taf. 5, 9. 10) ist sie für die Kaisersiegel aller Zeiten maßgebend geworden.

Ein halbes Jahrhundert später kam dann die Zeit, wo das antike Vorbild ganz verlassen wurde, und eine neue Auffassung Platz griff.

Otto I. war es, der 962 einen anderen Typus einführte (I, Taf. 7, 3), nachdem er in seinem ersten Siegel (I, Taf. 7, 1. 2) noch die alte Form beibehalten hatte. Das Brustbild des Herrschers wurde vorwärts gewendet. Ernst blickt das bärtige Antlitz den Beschauer an. Das Haupt ist mit der Krone geschmückt,


  1. Erben a. O. 174. Ilgen a. O. I. 4, 17. 42
  2. Gemme mit dem Porträt Kaiser Hadrians wurde als Siegel geführt von Ludwig dem Deutschen, Ludwig III. und IV. (I, Taf. 2, 7; 3, 3; 5, 8).
  3. Mit Sicherheit lassen sich nachweisen Karl der Große mit der Gemme Antoninus Pius (I, Taf. 1, 4), Ludwig der Deutsche, Ludwig III. und IV, der Gemme Hadrians (I, Taf. 2, 7; 3, 3; 5, 8). Zweifelhaft bleibt, ob die Gemmen Ludwigs des Frommen den Kaiser Viktorinus (I, Taf. 1, 6), Lothars II. den Kaiser Alexander Severus (I, Taf. 1, 8) darstellen. Nicht bestimmbar sind die Köpfe der Gemmen Ludwigs II. (I, Taf. 2, 1) und Lothars II. (I, Taf. 2, 4).
  4. Zu provisorischen Siegeln werden später Brustbilder verwandt unter Heinrich I. (I, Taf. 6, 6), ohne Beigabe von Schild und Speer, und nach Aufkommen der Thronsiegel zeigen Heinrich II. (I, Taf. 11, 1) und Heinrich III. (I, Taf. 15, 2) ebenfalls Porträts mit Zepter und Reichsapfel.
  5. An der Echtheit zweier Siegel Arnulfs (I, Taf. 4, 6; 5, 2) dürfte zu zweifeln sein, des einen wegen seiner überaus rohen Ausführung, des anderen, weil es bedeutend kleiner als die übrigen ist. Für beide kommt hinzu, daß Schild und Speer fehlen.
  1. Vorlage: Portätsiege;
Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 151. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0152.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)