Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 2.djvu/421

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Leidenschaft einer dritten Person von verschiedenem Geschlechte auf sich zu ziehen.

Der edelste Mensch ist zum Bruch berechtigt, sobald er überzeugt ist, daß er die Person, die mit ihm verbunden ist, nie glücklich machen könne, daß vielmehr die längere Dauer der Verbindung zu ihrem beyderseitigen Unglück ausschlagen müsse. In einigen Fällen ist es sogar Pflicht, zu brechen. Der andere Theil mag aber den Bruch verschuldet haben, oder nicht; so bleibt es selbst für den Gekränkten Schuldigkeit, seinen Charakter in Beziehung auf das geendigte Verhältniß durch ein großmüthiges Betragen zu ehren.

Die Ausführung dieser Sätze enthält das zwölfte und letzte Buch in diesem Theile.