Seite:Ramdohr-Venus Urania-Band 2.djvu/73

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die Gattin zu befürchten steht, daß sie dann ihrer eigenen Würde es schuldig sey, sich nicht wieder mit ihm zu vereinigen. Beyde werden es ihr aber dabey zur Pflicht machen, durch ihr nachfolgendes Betragen ihre Unschuld zu bewähren, und so viel es ihr aus der Ferne möglich ist, für das Wohl des unwürdigen Gatten und der Kinder zu sorgen. Alles dieß läßt sich aus Gründen, denen jeder Mensch, der Gefühl für sein moralisches Wesen hat, nach der strengsten Prüfung seinen Beyfall nicht versagen kann, herleiten, beweisen. Ein solches Betragen ist der Selbstheit und der Sympathie des vernünftigen Menschen angemessen: es giebt der Person, die es beobachtet, und jedem vernünftigen Menschen, der es prüft, Genügen des Bedürfnisses und Zufriedenheit: es läßt sich als Regel für alle vernünftige Menschen aufstellen.

Allein weiter geht nun der Moralist nicht. Die verstoßene Gattin darf, sich ihre moralische Aufführung gegen den ungerechten Gatten möglichst zu erleichtern, die Leidenschaft für ihn in einer neuen Ehe zu schwächen, und durch Kinder, die sie dem zweyten Gatten erzieht, ihre mütterlichen Triebe wieder zu befriedigen suchen. Gut! wird aber hier das Bild einer solchen moralisch liebenden Gattin, d. h. einer Gattin, die sich in ihren liebenden Trieben durch Pflichten gegen ihr vernünftiges Wesen bestimmen läßt, unsern Geist begeistern, und diesen in der fernen Beschauung zur Wonne reitzen? Wahrhaftig nicht! Erst dann, wenn der Aesthetiker diese liebende Gattin mehrere Jahre über die Nothwendigkeit, den Geliebten verachten zu müssen, trauern, die unzuverlässigen Aufwallungen von Reue, die er ihr aus bloßer Sinnlichkeit zeigt, um des Bewußtseyns willen, daß sie