Seite:Urkunden und Akten aus dem Archiv der Klarissen zu Neuss.djvu/68

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Zeit rückständige Jahrrente zu 5 Rth. an den Klarenkonvent abtragen, die Abtissin aber eine Schuld von 100 Th. zu 52 Weisspfennigen an Christoph zahlen soll. Die Kosten des bisher geführten Prozesses sind von Cristoph zu decken.

Or. Pp. Unterschriften: Christina von Neukirchen gen. Nivenheim, Abtissin, Chr. Schenk von Neidecken, Wilhelm Reuschen, Dietrich Jordis.

216.

1601 August 23.

Johann Horn genannt Goldschmidt, Vogt, Heinrich Quantin und Johann Hasertz, Schöffen zu Neuss, bekunden, dass die Erben des Johann Butzer dem Johann Immerad verkauft haben den Platz eines niedergebrannten Hauses an der Oberstrasse gegenüber der Klarengasse, aus welchem das Quirinusstift 5 Mark, die Klarissen 15 Weisspfennige, die Marien-Bruderschaft armer Kleriker, jetzt die Jesuiten zu Köln 4 ½ Gulden und Juncker Flecken 32 Weisspfennige Jahrrente beziehen.

Or. Pg. Deutseh. Siegel des Vogts und der Schöffen.

217.

1602 November 1.

Thiel, Halfmann zu Kamberg, verschreibt der Abtissin Christine von Neukirchen für 50 Rth. jährlich 3 ½ Th. Zinsen.

Or. Pp. Unterschrift Wilhelmus Hug condictus Nenninchoven, Notar.

218.

1605 Mai 28.

Die Abtissin Christine von Neukirchen und die Priorin Anna Kortenbach verkaufen im Namen des Klarenkonvents dem Wendelin Reuss, Zöllner zu Bonn, einen Bauplatz mit einem Keller an der Wenstergasse zu Bonn für 100 gemeine Thaler.

Abschr. Pp.

219.

1605 Dezember 22.

Notar Andreas Schmackert bekennt, dass Wilhelm Hug genannt Nenninghoven, Anwalt und Syndicus des Klarenklosters zu Neuss, nach dem jüngst erfolgten Tode des Junkers Heinrich von Randerath, der keine Leibeserben hinterliess, im Namen von dessen Schwestern, Anna im Cäcilienkloster zu Köln, Sophia im Klarenkonvent zu Neuss und Maria im Kloster Neuwerk, da diese auf die im Erzstift Köln hinterlassenen Erbgüter volles Recht, von den im Jülicher Lande aber nur die Leibzucht haben, Haus und Hof des Junkers zu Kleinenbroich in Besitz genommen hat, indem er den vom Notar in Gegenwart von zwei Zeugen, Johann Naberd und Johann Stoffels, aufgehobenen Ring am Hauptthor ergriff, das Thor öffnete und schloss, mit jenen in den