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erbeinigung zu Ziegenhain am 28ten mai 1568.[1]

     § Zum andern etc. beym

     Lünig l. c. p. 790.

      Du Mont corps diplomatique tome V. partie I. p. 165.

     Winckelmann l. c. p. 507.

einander, daß sie auf die sorgfältigste erhaltung dieser pflantzschule ihrer und anderer staaten möglichst bedacht seyn wollten, nicht weniger nur höchstgedachter herr landgraf Ludwig der IV. in seinem unterm 25ten april 1595 errichteten testamente

     §. Wie wir denn auch etc. beym

     Lünig l. c. p. 803.[2]

     Acta in sachen die fürstliche Marburgische succeßion betreffend, Giessen 1615 fol. p. 2. der documenten.[3]

     Acta Marburgensia, 1646 in 4to p. 103. sq.[4]

seinen herren erben die universität bestens empfahl.

§. 6.

Im anstandsrecesse zwischen Hessen-Cassel u. Hessen-Darmstadt behält sich jenes die universität bevor.       Als indessen die herren landgrafen Moritz zu Cassel[5] und Ludwig der V. zu Darmstadt[6] vermercketen, daß der kränckliche zustand des herrn landgrafen Ludwigs des IV. zu Marburg immer zunahm,[7] und Hessen-Darmstadt an der universität zu Marburg bisher keinen antheil gehabt;

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  1. Die Ziegenhainer Einigung beschreibt ebenso die Teilung des Gebiets durch die vier Söhne.
  2. Lünig, Band 9, das Testament beginnt schon auf S. 801.
  3. Acta in Sachen der Fürstliche Marpurgische Succession belangendt, S. 2, im Digitalisat auf S. 10.
  4. Acta Marpurgensia, S. 103, im Digitalisat auf S. 119.
  5. Moritz war der Sohn Wilhelms IV. und nachfolgender Landgraf Hessen-Kassels von 1592 bis 1627.
  6. Ludwig V. war der Sohn Georgs I. und nachfolgender Landgraf Hessen-Darmstadts von 1596 bis 1626.
  7. Ludwig IV. stirbt 1604, ein paar Monate nach dem Anstandsrecess. In seinem Testament beschloss der Landgraf Hessen-Marburgs die Teilung des Gebiets an seine Neffen.