Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 3.pdf/121

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abgeliefert werden und wird der Stadt gutgeschrieben, ohne Ausnahme, bis hinab zum Trinkgelde, das der durch den Rat bewirtete Markgraf 1517 in die Küche spendiert.

Wie diese Gesandtengeschenke als eine Vergütung der Gesandtschaftskosten betrachtet und demgemäß in die öffentliche Kasse genommen werden, so gelten die bei den großen Bündnissen einbedungenen Pensionen als Entschädigungen für die Pflichten, die der Stadt durch das Bündnis auferlegt werden.

1. Im Bündnisse der Zwölf Orte mit Papst Julius vom 14. März 1510 verspricht der Papst jedem Ort ein Jahrgeld von tausend Gulden. Das Bündnis mit Papst Leo vom 9. Dezember 1514 bemißt das Jahrgeld jedes Ortes auf zweitausend Gulden; in den zugehörenden Erläuterungsartikeln vom 18. November 1516 wird, wegen des Ausscheidens von Genua aus dem Bündnisse, das Jahrgeld auf fünfzehnhundert Gulden festgesetzt. 2. In der Erbeinigung vom 7. Februar 1511 verspricht Kaiser Maximilian als Vormund seines Enkels Karl von Burgund, daß Dieser jedem Orte der Eidgenossenschaft eine jährliche Verehrung von zweihundert Gulden zahlen solle. 3. Im Bündnisse der Acht Orte (wobei Basel) mit Herzog Karl von Savoyen vom 27. August 1512 verspricht der Herzog, jedem Ort ein Jahrgeld von zweihundert Gulden zu zahlen. 4. Im Bündnisse der Zwölf Orte mit Herzog Massimiliano Sforza vom 3. Oktober 1512 verspricht der Herzog, den Orten jährlich vierzigtausend Dukaten zu zahlen, die sie nach ihrem Willen und Gefallen unter sich teilen mögen. 5. In der Ewigen Richtung der Dreizehn Orte mit König Franz von Frankreich vom 29. November 1516 verspricht der König jedem Ort eine jährliche Pension von zweitausend Franken; im Bündnisse der Zwölf Orte mit ihm vom 7. Mai 1521 verspricht er jedem Ort außer dem Jahrgelde der Richtung noch eine Zuschußpension von tausend Franken.

Akten Quittungen Rechnungsposten zeigen uns dann im Anschluß an diese Vertragsdokumente die Tatsächlichkeit des Pensionenwesens und seine finanzielle Bedeutung. Wir bemessen aber auch seine Wirkung auf die Politik. Beratungen und Beschlüsse standen unter der Macht fremden Geldes. Wenn dabei die „gemeinen“ Pensionen, die dem Ort als solchem zukamen, als Gegenleistung für die von ihm übernommenen Pflichten gelten konnten, so mochte sich das Gemeinwesen ohne Weiteres in eine Verbindlichkeit dieser Art fügen. Anders verhielt es sich mit der Zahlung von Sonderpensionen, Privatpensionen, an einzelne Häupter des Regimentes und Mitglieder der Räte durch dieselbe Macht, die schon dem Gemeinwesen eine Pension gab

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/121&oldid=- (Version vom 1.8.2018)