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und 1240er Jahren ein reicher Besitz zu. Die alten Rechte St. Blasiens an der Kirche werden gleichfalls durch Wettingen absorbiert. Dieses hat auch seinen Meierhof. Der St. Blasier Dinghof und die Mühle desselben Klosters sind mit jenem Meierhofe Zentren mannigfaltigen Lebens.

In den verschiedenen Gruppen der Einwohnerschaft — Burgleute von Rheinfelden Bischofleute Markgräfische Blasiusleute Wettingerleute — dauert die Erinnerung an alte Rechtskreise noch lange weiter. Sie lassen erkennen, wer die Gewalten der ersten Zeiten waren. Die größte Bedeutung unter diesen hatte der Bischof von Basel als Dorfherr und Grundeigentümer.

Wir haben anzunehmen, daß die hoheitlichen Rechte in Riehen schon frühe dem Basler Bischof zustanden, der auch Herr der angrenzenden Herrschaften Kleinbasel und Bettingen war. Zu dieser Hoheit erwarb dann Bischof Heinrich 1270 tauschweise von Ritter Dietrich Schnewlin die Usenbergischen Güter, die Schnewlin 1267 den Wettingermönchen abgekauft hatte, also namentlich den Usenberghof mit der Jurisdiction über Frevel. Die alte Hoheit und öffentliche Gerichtsbarkeit, die dem Bischof neben dieser Grundherrschaft zustand, war zeitweise verpfändet. So vielleicht schon in den 1290er Jahren demselben Konrad Ludwigs, der damals auch den bischöflichen Hof inne hatte, und dann wieder seit Johann von Chalon oder Johann Senn dem Konrad von Bärenfels 1349, dem Werner Schaler 1382, dem Burchard Münch 1398—1409, dem Herzog von Österreich 1412—1420, dem Cunzman von Ramstein 1420. Bis der rüstige Regenerator des Bistums Johann von Fleckenstein auch dieses Pfand wieder einlöste. Von da an ist Riehen beim Bistum geblieben.

Eine Aufzeichnung des vierzehnten Jahrhunderts nennt die Rechte dieser bischöflichen Herrschaft, ihre Grenzen und Pflichten. Das Gericht ist besetzt mit Vogt und Urteilsprechern (Ratleuten), die zu wählen sind „mit des dorfes gunst und willen“; seine Sprüche werden in der bischöflichen Kanzlei protokolliert; von ihnen kann an den Bischof appelliert werden.

Durch dieses Alles ist die Menge und Intensität der Beziehungen Riehens zu Basel gegeben, ebenso die Bedeutung des Ortes selbst. Vom Versäumen einer guten Gelegenheit zum Erwerbe des Dorfes, etwa während der langen Verpfändungszeit im vierzehnten Jahrhundert, ist gleichwohl nicht zu reden. Basel besaß damals noch nicht einmal die kleine Stadt; im fünfzehnten Jahrhundert aber galt die Territorialpolitik des Rates in erster Linie dem Ergolz- und dem Birstal, wo die großen Heerstraßen sich zogen. Erst eine spätere Zeit konnte auch den Gewinn Riehens ins Auge fassen; sie ging auf dies Ziel zu durch Usurpationen.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Dritter Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1924, Seite 53. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_3.pdf/74&oldid=- (Version vom 1.8.2018)