Zedler:Mühle (Pulver-)

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Mühle (Roß-)

Band: 22 (1739), Spalte: 134–135. (Scan)

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Mühle (Pulver-). In der Pulver-Mühle wird der Salpeter, nachdem er vorher geläutert worden, mit Schwefel und Kohlen durcheinander gestampftet, und zu Schieß-Pulver gemacht. Die gemeinsten sind wie die Pappier- und Stampf-Mühlen beschaffen, wo der Baum sowohl als die Hämmer und der Trog aus Holtz bestehen. Weil aber bekannt, daß auch durch die allzu grosse Erhitzung dieser Materie das Pulver sich entzündet, und mit allen vorhandenen Personen und Geräthschafften in die Lufft flieget, so ist man auf allerhand Mittel bedacht gewesen, diesem so besorglichen Uebel abzuhelffen, daher wird unter andern erfordert, daß die Stampffen unten metallene Schuhe haben, und die unten im Holtz eingehauenen Löcher, darein die stampffen fallen, auch mit Metall oder Meßing gefüttert werden sollen. Ja da man über dieses von dem Marmor-Stein versichert, daß er keine Entzündungen machen könne, wenn er schon auf einander gerieben würde, weil er weicher Natur; so hat man sich dessen zu sicherer Invention einer neuen Pulver-Mühle bedienet, so daß dabey ein dergleichen aufrecht stehender Stein angebracht, auf welchen ein anderer oder mehr kleinere Steine, als um ihre Axen beweget werden, welche die dazwischen kommenden Materien diminuiren und klein mahlen. Von einer solchen Invention ist die in Böcklers Theatro Machin. Part. 1, n. 6 8 befindlich. Hiernächst hat im Jahr 1710 ein gewisser Kayserlicher Ingenieur F. R. v. J. eine Beschreibung in 12, ohngefehr anderthalb Bogen starck von dergleichen Mühlen zu Regenspurg in Druck gegeben, unter dem Tittel: Richtige Invention einer gantz neuen Pulver-Mühle. Nicht weniger kan von dieser Materie Daniel Elrich in seinem Artillerie- und Feuerwercker-Buche, und zwar vor andern nachgelesen werden, wo er zwey besondere von denen gemeinen unterschiedene Arten derer Pulver-Mühlen in Vorschlag bringet. Dergleichen Mühle muß man an einen solchen Ort setzen, der von andern Gebäuden gantz abgesondert ist, damit wenn sie durch einen unglücklichen Zufall, als Ungewitter oder üble Aufsicht derer Arbeiter entzündet wird, es andern Gebäuden ohnschädlich seyn möge. Uebrigens kan selbige, wo man einen fliessenden Bach oder andern Wasser-Fall hat, angeordnet werden. Des Wasser-Rades Well-Baum treibet zugleich mit seinen Heb-Arm noch einen neben sich liegenden Well-Baum, welche beyde Well-Bäume alsdenn auf beyden Seiten die Stempel heben, und wieder fallen lassen; folglich kan man zugleich eine oder vielerley Materie auf einmahl arbeiten. Man kan auch, woferne keine Gelegenheit ein Wasser-Rad anzuordnen vorhanden, eine Pulver-Mühle mit einem Tret-Rade anlegen, welche durch eine Person umgetrieben wird. An des grossen Rades Achse ist noch ein ander gezahntes Rad befestiget, welches mit seinem Kamm in die Spindeln eingreifft, und damit den Well-Baum herum führet, welcher alsdenn mit seinen Heb-Armen den Stempel aufhebet und wieder fallen läst. Man kan an dem Well-Baum so viel Heb-Arme samt denen dagegen stehenden Stempeln anrichten als man will, wie es des Orts Beschaffenheit erfordert. Die Stempel sollen unten metallene Schuhe haben, die mit einen Zwerch-Nagel an die aufrechten Höltzer leicht zu befestigen sind, und kan man auf dieser Mühle auch andere Sachen zerstossen.