Zedler:POENA PERPETUA

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Wechseln zu: Navigation, Suche
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

POENA PERJURII

Nächster>>>

POENA PRAECLUSI

Band: 28 (1741), Spalte: 969. (Scan)

[[{{{10}}}|{{{10}}} in Wikisource]]
[[w:{{{11}}}|{{{11}}} in der Wikipedia]]
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


POENA PERPETUA, eine beständig anhaltende oder immerwährende Straffe, oder eine solche, die niemahls wieder aufhöret, z. E. die Verdammung auf die Galeeren, in Metalle, oder zu stetswährender Arbeit, Vestungs-Bau, Abhauung der Finger oder Hand, Ausschneidung der Zunge, Abschneidung der Ohren oder Nasen, Ausstechung der Augen, Brandmarcken, Belähmung eines Fusses, u. d. g. Siehe auch Perpetua Poena, im XXVII Bande, p. 335.

Persönliche Werkzeuge