Über die Verbreitung schlechter Unterhaltungsschriften
Editionsrichtlinien:
|
[I] Über die Verbreitung schlechter Unterhaltungsschriften unter Schüler hat sich das württembergische Kultministerium schon mehrfach ausgelassen. Neuerdings hat nun auch das K. Ministerium des Innern, gestützt auf die Tatsache, daß die Verbreitung jener Schriften, namentlich der sogenannten Detektivgeschichten, unter die Schüler der Volks-, Fortbildungs- und höheren Schulen wesentlich durch die aufdringliche Weise veranlaßt ist, mit der die Schriften zur Ansicht und zum Kauf ausgestellt und angeboten werden, die Polizeibehörden angewiesen, gegen die Verbreitung von Schriften der bezeichneten Art im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung mit Strenge vorzugehen, sowie die kinematographischen Vorführungen, deren Einfluß auf die Schuljugend gegebenenfalls nicht weniger bedenklich ist, einer scharfen Überwachung zu unterziehen und alle vom Standpunkt der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit aus anstößigen und ungeeigneten Darstellungen zu untersagen.