8 Uhr abends – Licht aus!
Ein Gefangener, der drei Jahre Pfleger im Schweinestall der Strafanstalt S. gespielt hat, erklärte mir, daß er mindestens hundert Gefangene im Verkehr mit Tieren beobachtet habe.
„Die Arbeit war nicht so schlimm, Herr Direktor. Aber die Nächte – die Nächte –“
Es wäre verfehlt, zu glauben, daß die Veröffentlichungen von Max Hölz und Karl Plättner, von Lampel und andern ganz und gar spurlos an den Strafvollzugsbehörden vorübergegangen [94] seien. Sie haben wenigstens etwas bewirkt, was so schwer zu erreichen ist: sie sind für die mehr oder minder stumpfen Beamten ein kleiner Antrieb geworden. Zwar klingt in den offiziellen Publikationen der Ton nur wie aus weiter Ferne: „Die Presse … die Filmdarstellungen … Sensation …“ aber immerhin: sie sind doch aufgewacht. Wozu es, wie stets, eines Anlasses von außen her bedurft hat; was im Strafvollzug durchgesetzt worden ist, wie zum Beispiel die Aufhebung der Prügelstrafe, das ist von außen her durchgesetzt worden.
In der Nummer 3 (1929) der „Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft“, herausgegeben von Kohlrausch und Gleispach (Verlag Walter de Gruyter & Co., Berlin) verbreitet sich der Oberjustizrat Werner Gentz über „Das Sexualproblem im Strafvollzuge“. Das ist eine höchst lehrreiche Sache.
Herr Gentz gehört, nach diesen Ausführungen zu urteilen, zu den Männern, die etwas Gutes für die Gefangenen wollen. Er ist ehrlich bemüht, ihre Lage zu heben. Wie unendlich schwer sich dergleichen durchsetzt, wissen wir; die älteren Geheimräte in Deutschland sind immer etwas gewesen, was sie selbst nicht gern liberal nennen hören, was es aber ist; wie das nachher unten in der Praxis wirklich aussieht, wissen sie kaum, oder sie wollen es nicht wissen. Dieser hier weiß es. Lasset uns hören.
Gentz gibt zunächst die schreckliche Tortur zu, die darin besteht, erwachsene Menschen vom Sexualverkehr gänzlich abzuschneiden.
Nach den Erfahrungen der Anstaltsärzte gibt es kaum einen Gefangenen, der sich bei längerer Strafdauer von sexuellen Ersatzhandlungen freihält; alte oder stumpfe Menschen etwa ausgenommen. 80 Prozent der Gefangenen etwa begnügen sich mit onanistischen [95] Manipulationen, 10–20 Prozent ergeben sich der mutuellen Masturbation oder homosexuellem Verkehr.
Es gibt Gefangene, die sich jede Nacht mehrmals befriedigen.
Gentz weist dann darauf hin, daß die Ausrede, der Gefangene sei wahrscheinlich „schon immer so gewesen“, nur für die exzessivsten Triebhandlungen Geltung habe – nicht für den fürchterlichen Normalzustand. Er weist ferner rechtens darauf hin, daß die Gefangenen ja eine Art Minusauslese darstellen, daß sie zum großen Teil in den Jahren der Vollreife in die Anstalt kommen und daß zu dieser Vorbelastung noch die besondere Lage des Gefangenen hinzukommt. Die gibt er so wieder, wie sie wirklich ist – nicht ganz vollständig, aber ehrlich und offen:
Eintönige und schlecht entlohnte Arbeit; zu viel Zeit des stumpfen Dösens; die wahnwitzige Bestimmung, daß der „Einschluß“ mit „Licht aus!“ um acht Uhr abends erfolgt, so daß also die Leute mit geringen Ausnahmen während neun Monaten im Jahr täglich volle zehn bis elf Stunden im Dunkeln zubringen müssen. Man stelle sich das vor, wenn man kann – und male sich das weitere aus. Dazu die Unfreiheit auf allen Gebieten, auch da, wo sie gar nicht nötig ist. „Der Gefangene“, zitiert Gentz ein sehr gutes Wort, „lebt nicht; er wird gelebt.“
Gentz nimmt dann jene ärztliche Anschauung, nach der die völlige Abstinenz für den Menschen normaler Verfassung keine organischen oder funktionellen Schäden habe, als die herrschende und darum richtige Theorie hin. Sie ist aber irreführend. Organische Schäden sind wohl nur selten zu verzeichnen; funktionelle aber gewiß, und Herr Gentz muß wissen, wie umstritten die Anschauungen über diesen Punkt in der medizinischen Literatur sind. Er gibt dann selbst zu:
Solche unfreiwillig geleistete Abstinenz ist imstande, einen Menschen seelisch schwer zu beeinträchtigen.
[96] Er spricht davon, daß die Gefahr der Päderastie, und besonders dieser durch sonst Normale so erworbenen Päderastie, in der Veranlagung stecke; er weiß, daß die exzessiv geübte Masturbation immer schadet; er weiß von den Sorgen, die sich die verheirateten Gefangenen zu allem andern noch um das Verhalten der Ehefrau machen – alles das weiß er und sagts auch. Dafür muß man ihm Dank wissen.
Also –?
Also gibt es doch wohl nur einen Weg, müßte man denken: die Freiheit des Sexualverkehrs der Gefangenen, unter Aufrechterhaltung der nötigen Maßregeln für die öffentliche Sicherheit. Aber damit ist es nichts. Denn:
Erstens müßte, sagt Herr Gentz, den Gefangenen, nämlich den verheirateten, „in so kurzen Zwischenräumen Urlaub gegeben werden“, daß der Haftzweck darunter leidet. Welches ist dieser Haftzweck? Die „systematische Erziehung des Gefangenen zum sozialen Verhalten.“ Das lernt er in Plötzensee, falls Sie das noch nicht gewußt haben – in Anstalten, von denen nun ausnahmslos alle Kenner, die Leidenden und die Wissenden, aussagen, daß sie Brutstätten für Schweinerei, Duckmäusertum und ein miserables soziales Verhalten sind. Das Duckmäusertum geht heute hauptsächlich auf das böse „Dreistufen-System“ zurück, mit dem unendliches Unheil angerichtet wird. Man findet Näheres darüber bei Hölz. Was aber die kurzen Urlaubs-Zwischenräume angeht, so ist das unrichtig – ein Urlaub, alle drei Monate erteilt, wäre schon eine große Linderung.
„Es kann nicht die Aufgabe des Strafvollzuges sein“, sagt Herr Gentz, „dem Gefangenen in erster Linie ein Leben nach seinen Trieben zu ermöglichen.“ Nach seinen? Nein. Nach den menschlichen: ja; ihr könnt ihm ja auch zum Beispiel für die Dauer der Haft das Wasser entziehen – das wäre genau [97] so logisch und vernünftig wie die Unterbindung des Geschlechtsverkehrs.
Die öffentliche Sicherheit? Sie kann bedroht sein, wenn es sich um gemeingefährliche Menschen handelt – es gibt aber sehr viele, die sicherlich einen solchen Urlaub nicht zu neuen Straftaten benutzen werden.
Der rassenhygienische Gedanke? Da müßt ihr nicht den sinnlosen § 218 ins neue Strafrecht hinübernehmen; so ist eine Untat mit der andern verknüpft. Ad maiorem ecclesiae gloriam.
„Untunlich wäre es, aus biologischen Einsichten heraus, die jugendlichen Gefangenen zu beurlauben.“ Was sind dies für biologische Einsichten? Wie heißen die? Wo liegt die Grenze? Soll ein achtzehnjähriger Arbeiter keusch leben?
Das alles aber bezieht sich auf die Verheirateten. Was nun die Unverheirateten angeht, da wirds ganz schlimm.
Sehr bedenklich würde es erscheinen, unverheirateten Gefangenen, die einen solchen Urlaub physiologisch ebensosehr oder ebensowenig brauchen wie Verheiratete, diesen Urlaub zu erteilen. Das hieße eine Sexualordnung staatlich anerkennen, die nicht die der die Gemeinschaft beherrschenden Sittengesetze ist.
Das ist nicht wahr. Die künstlich aufgeblasene Schicht der deutschen Beamten hat nicht das Recht, uns Sittengesetze zu oktroyieren, zu deren Aufstellung sie niemand legitimiert hat. Weder sind die Sittengesetze so, wie sie Gentz schildert, noch sind sie so, wie er sie sich wünscht. Nach seiner Kaste kann er das nicht beurteilen.
Es gilt in den Kreisen der aufgeklärten Deutschen keineswegs für eine Schande, daß ein nicht verheirateter Mann oder eine nicht verheiratete Frau Geschlechtsverkehr hat. Es ist ja möglich, daß sich etwa die Postverwaltung noch nicht bis zur Erkenntnis solcher soziologischen und sittlichen Wahrheit durchgerungen [98] hat und zum Beispiel ihren weiblichen Angestellten kündigt, wenn sie ein uneheliches Kind bekommen – mit der Realität hat das nichts zu tun. Denn die ist so: der außereheliche Geschlechtsverkehr, und zwar nicht der mit Prostituierten, ist die Regel für Hunderttausende und Millionen von Arbeitern und Angestellten, die nicht heiraten können oder es nicht wollen. Daran kann man nicht vorbei. Mit welchem Recht wird hier ein Sittenkodex statuiert? Mit dem Recht des Pensionsberechtigten? Das verbitten wir uns. Wir verbitten uns das im Namen jener gequälten Gefangenen, die nicht warten können, bis Herr Gentz von den Idealen seiner Jugend und seiner Klasse zur Wahrheit gefunden hat. Das ist unsre Tragik: daß Leidende ganze Generationen hindurch abwarten müssen, bis neue Geschlechter sich bis zur Erlösung fortentwickeln; bis dahin leiden wir unter den alten.
Wer aber soll die Kosten der Urlaubsreisen tragen? Wenn der Gefangene kein Geld hat, selbstverständlich die Gefängnisverwaltung, die sich ihr Geld bei der reich dotierten Reichswehr anfordern möge. So wie man dem Gefangenen zu essen und zu trinken geben muß, so muß ihm auch seine Gesundheit dadurch erhalten bleiben, daß er nicht zum eingesperrten Tier wird.
Sexualakte in der Anstalt, jedem Gefangenen und Beamten bekannt, von zahllosen Nichtbeteiligten mit Lüsternheit oder mit Zoten begleitet, würden das sittliche Niveau der Anstalten auf einen Tiefstand drücken, den man sich auszudenken scheut.
Immer denk dir aus! Drücken? Diese Anstalten auf einen Tiefstand drücken? Wie macht man das? Ist es denn möglich, noch tiefer zu stehn als diese Häuser, wo körperlicher Schmutz dem seelischen gleichkommt? Nein, das ist nicht möglich. Kennt Herr Gentz die echte Gefangenenliteratur nicht?
[99] Zudem würde auch auf diesem Wege wieder für die verheirateten Gefangenen eine Vorzugsstellung geschaffen, die ihnen physiologisch vor den Unverheirateten nicht zukommt. Der Gedanke aber, auch Unverheirateten solchen Besuchsverkehr zu gestatten, liegt außerhalb jeder ernsten Erörterung.
Genau da, wo das Vorstellungsvermögen des Herrn Gentz aufhört, fängt das unsre an. Genau da, wo jener versagt, leben wir. Wie? Man soll also erst den gestempelten Schein des Standesamtes vorweisen, bevor man sein menschlichen Recht auf die Urbetätigung eben dieses Menschengeschlechts geltend machen darf? Zehntausende sollen darunter leiden, daß Herr Gentz noch nicht so weit ist? Daß für diese Beamtenkaste der Geschlechtsverkehr etwa auf derselben Stufe steht wie die Dichtkunst für einen Feldwebel? „Son Quatsch …“ Im Grunde etwas Verdächtiges, nichts für einen ernsten Mann. Dieses Unsittengesetz da ist keines. Und Proletarier sind nicht, wie Gentz zu glauben scheint, eine andre Rasse: er und die Proletarier sind einander nachts viel näher, als er ahnt.
Es ließe sich aber dieses beides ermöglichen, wenn man nur wollte: der Sexualverkehr in der Anstalt, und der außerhalb der Anstalt.
Die Urlaubserteilung wird sorgfältig zu prüfen sein; die Gewährung des Sexualverkehrs innerhalb der Anstalt kann in kleinen Gebäuden vor sich gehen, die nicht unmittelbar mit der Anstalt verbunden sind – die Garantien, einen Fluchtversuch zu verhindern, lassen sich schaffen, alles das ist durchführbar: wenn man nur mit den Gefangenen arbeitet, mit ihnen, statt auf ihrem Rücken und gegen sie.
Gentz weiß, wie feindlich die Gefangenen der Verwaltung gesinnt sind; das muß aber nicht sein. Er erkennt auch, woran es liegt – aber er ist viel zu sehr in den Anschauungen der deutschen Beamten, also einer gewissen, nicht immer sehr hochstehenden [100] bürgerlichen Mittelschicht befangen, als daß er es wagte, die Konsequenzen zu ziehn. Dazu kommt die verhängnisvolle Täuschung, diese Kastenanschauungen als allgemeingültige und als einzig mögliche Sittengesetze anzusehn, und so geschieht denn das unsägliche Unglück.
Gentz sieht die geistige Öde, die Freudearmut, die innere Lieblosigkeit der Anstalten; er weiß von der Unwohnlichkeit der Zellen und der Gemeinschaftsräume; von der widerwärtigen Aufmachung des Essens; von der Schweinerei der Notdurftkübel; – bis hinunter zum mangelhaft rasierten Bart sieht er das, und er weiß auch, daß das eben keine Äußerlichkeiten sind. Er weiß, daß die Körperpflege in den Anstalten unter aller Kritik ist; daß die Kleidung unzweckmäßig ist; er weiß von den Bädern … und hier klappt auf einmal alles, die Weltanschauung von 1905 wirkt sich aus, und was noch ein Herr Gentz aus dem Jahre 1876 nicht für möglich gehalten hätte, hier wirds wahr:
Es dürfte sich auch empfehlen, davon abzusehen, die Brausebäder in Holz- oder Drahtglasboxen zu verabfolgen. Es hat wenig Sinn, den Gefangenen den Anblick entblößter Körper zu verbergen. Das sind Methoden einer überwundenen Anschauung, die mit natürlicher Schamhaftigkeit nichts zu tun hat und die aus dem Umgang mit dem Körper des Menschen eine „heimliche Prozedur“ machen.
Auf einmal –! Auf einmal geht es, und es geht sogar sehr schön. Nein, der Herr Gentz und die Seinen sind eben nicht das Maß aller Dinge. Eine überwundene Anschauung? Aber was er da vom Geschlechtsverkehr erzählt, sind längst überwundene Anschauungen, die nur noch vom Staat, von der Kirche und einem mittleren Bürgertum künstlich konserviert werden, das sich als den praceptor Germaniae aufspielt.
Die Sexualanschauungen dieses Mannes stehen in krassem [101] Gegensatz zu seinen sonstigen Meinungen über den Strafvollzug, die recht vernünftig anmuten. Selbst der törichte Einwand, „dann lebten ja viele Gefangene besser als in der Freiheit“, wird gut zurückgewiesen: „Auch als Kulturträger hat der Staat im Gefängnis eine Aufgabe zu erfüllen.“ Er erfüllt sie aber nicht.
Gentz weiß viel – aber zu wenig. Er hat Herz – aber zu wenig. Er will das Gute – aber lange nicht das Beste.
Wir aber glauben, daß der Zweck der Strafe weder Vergeltung noch jene überhebliche Erziehung ist, bei der man sich erst einmal fragen muß, wer denn da eigentlich erzieht. Der alleinige Zweck der Strafe ist die Sicherung der Gesellschaft. Also hat niemand das Recht, dem Gefangenen mehr zu nehmen, als diese Sicherung erfordert: also nur die Freiheit. Alles andre sind Zutaten, die in ihrer Mehrheit bedeuten, daß der Strafvollzug noch immer von dem primitivsten und niedrigsten Rachetrieb diktiert wird. Jeder Dieb fällt unter die sehr dubiosen Triebe irgendeines Direktors, der auf ihm herumregiert? Was soll das? Ihn bessern? Erzählt doch nichts … dieser Strafvollzug ist nur das böse Korrelat zum Verbrecher, sie ergänzen einander, ohne daß etwas gebessert wird. Zu schweigen davon, daß die kriminellen Triebe der besser gekleideten Stände in den Betätigungen von Staatsanwälten, Richtern und Zuchthausdirektoren ihren legalen Ablauf finden.
Der Rechtsbrecher hat sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Deshalb darf diese ihn nicht außerhalb des Rechts stellen – Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen; wenn es da nicht gilt, taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein – vor einem Lustmörder wird die Sache schon schwerer.
„Grade die ethischen Normen“, habe ich gelernt, „sind es, [102] die von früher Jugend auf als fertige Fremdsuggestionen von der Umwelt wie die Atemluft beständig aufgenommen und zuletzt so verfestigt werden, daß es auch im erwachsenen Alter nur den wenigsten Menschen und diesen nur unvollständig gelingt, sich von den ethischen Anschauungen ihrer Umwelt zu emanzipieren, wenn diese konsequent im selben Sinne gewirkt haben.“ Und: „Leute aus Berufen mit ausgeprägten starren Standesansichten, wie manche Beamten- und Offizierskasten, sodann Leute, die in einer gewissen geistigen Enge aufgewachsen und wenig in verschiedenen Lebenskreisen umhergewürfelt worden sind und denen es daher nicht möglich ist, sich die nötige Freiheit und Elastizität ihrer ethischen Anschauungen zu erwerben …“
Wir haben so viel von der Psychologie der Verbrecher gehört. Uns fehlt ganz etwas andres. Gebt uns die Seelenkunde der Beamten.